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94/1999
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FAST 2,6 MILLIARDEN DM REGIONALFÖRDERUNG FÜR NEUE LÄNDER (UNTERRICHTUNG)

Bonn: (hib) wi- Für die neuen Länder und Berlin stehen in diesem Jahr Barmittel des Bundes in Höhe von 2,58 Milliarden DM zugunsten der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung. Darin enthalten sind 15 Millionen DM für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle, wie aus dem 28. Rahmenplan der GA hervorgeht, den die Bundesregierung als Unterrichtung (14/776) vorgelegt hat. Die Verpflichtungsermächtigungen des Bundes belaufen sich danach auf 2,1 Milliarden DM. Gut 26 Prozent der Ost-Fördermittel, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden, gehen nach Sachsen. Rund 19 Prozent sind für Sachsen-Anhalt, gut 16 Prozent für Thüringen, über 15 Prozent für Brandenburg, mehr als 12 Prozent für Mecklenburg-Vorpommern und 10 Prozent für Berlin vorgesehen. Für die alten Länder stehen ein Bundesanteil von 235 Millionen DM einschließlich 5 Millionen DM für voraussichtliche Bürgschaftsausfälle sowie Verpflichtungsermächtigungen des Bundes in Höhe von 350 Millionen DM bereit. Gut 31 Prozent Fördermittel entfallen auf Nordrhein-Westfalen, 28 Prozent auf Niedersachsen, über 11 Prozent auf Bayern, 9 Prozent auf Schleswig-Holstein, jeweils 7 Prozent auf Rheinland-Pfalz und das Saarland und jeweils knapp 3 Prozent auf Hessen und Bremen.

Mit den Mitteln der GA können Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Fremdenverkehrsgewerbe sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben gefördert werden, wenn dadurch die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Die Mittel dürfen nur in Gebieten mit ausgeprägtem Entwicklungsrückstand und mit schwerwiegenden Strukturproblemen ausgegeben werden. Neben den nationalen Mitteln werden 1999 auch Rückflüsse aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt. In diesem Jahr werden Rückflüsse von rund 3,4 Milliarden DM erwartet, von denen die neuen Länder und Berlin etwa 2,4 Milliarden DM erhalten. In den neuen Ländern belaufen sich die Förderhöchstsätze für die strukturstärkeren Regionen und Berlin vom kommenden Jahr an auf 43 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 28 Prozent für sonstige Betriebsstätten. In den strukturschwächeren ostdeutschen Regionen betragen sie 50 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 35 Prozent für sonstige Betriebsstätten, und in den westdeutschen Fördergebieten 28 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 18 Prozent für sonstige Betriebsstätten.

Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Verantwortlich: Dr. Yvonne Kempen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Silvia Möller, Dr. Volker Müller

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909405
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