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95/1999
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ALTERNATIVEN ZU EINEM EINWEG-ZWANGSPFAND ENTWICKELN (KLEINE ANFRAGE)

Bonn: (hib) um- Der Anteil der Mehrwegverpackungen bei den Getränken ist 1997 auf 71,35 Prozent gesunken und hat damit die in der Verpackungsverordnung geforderte Marke von 72 Prozent erstmals unterschritten. Dies stellt die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/987) fest. Nach der Verpackungsverordnung habe dies die Einführung eines Zwangspfandes zur Folge, das pro Getränkeverpackung durchgängig bis zum Endverbraucher erhoben werde. Nach Ansicht der F.D.P. bringt ein Zwangspfand aber nicht nicht die gewünschten Effekte. Deshalb müsse nach Lösungswegen gesucht werden, um der Ausweitung von Einwegverpackungen entgegenzuwirken. Dazu bietet sich nach Ansicht der Abgeordneten das Lizenz-/Zertifikatsmodell als ein staatlich geschaffenes Ordnungssystem an, das für ökologisch nachteilige Verfahrensweisen eine mengenmäßige Begrenzung durch die Ausgabe verbriefter, dauerhaft gewährter, aber handelbarer Rechte (Lizenzen/Zertifikate) erreicht wird. Die Bundesregierung wird gefragt, was sie tun wird, um die Steigerungen bei den Einwegverpackungen dort, wo sie Mehrwegverpackungen ökologisch unterlegen sind, zu unterbinden. Auch soll die Regierung zum Zwangspfand auf Einwegverpackungen Stellung nehmen und die in der Diskussion befindlichen Lizenzmodelle bewerten. Die Abgeordneten erkundigen sich, mit welchen Instrumenten die Regierung das Problem der sinkenden Mehrwegquote dauerhaft lösen will, ob ein Lizenz-/Zertifikatsmodell die absolute Menge von Einwegverpackungen verringern würde und ob solche Modelle mit den rechtlichen Regelungen der EU vereinbar wären.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909506
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