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97/1999
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UNABHÄNGIGKEIT DER RICHTER UND GERICHTE STÄRKEN (GESETZENTWURF)

Bonn: (hib) re- Die Effizienz der Justiz und die Eigenverantwortlichkeit der Richter sollen nach Auffassung der Fraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen gesteigert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (14/979) vor, den die Abgeordneten im Bundestag eingereicht haben. Danach ist beabsichtigt, "überkommene Privilegierungen" innerhalb der Richterschaft zu beseitigen. Die hervorgehobene Stellung der Vorsitzenden Richter soll zugunsten der Gleichrangigkeit der Richter zurückgefahren werden. Zugleich sind Regelungen geplant, die die "Findung einvernehmlicher Lösungen" und andere vom Präsidium zu entscheidende Fragen unterstützen.

Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen widerspreche die gegenwärtige Privilegierung der Vorsitzenden Richter bei der Zusammensetzung des Präsidiums demokratischen Grundsätzen. Bisher hätten die gewählten Vorsitzenden Richter zusammen mit den Gerichtspräsidenten stets die Mehrheit im Präsidium, obwohl die Vorsitzenden Richter häufig nicht einmal ein Viertel der Richter eines Gerichts ausmachten. Damit werde, so heißt es in der Begründung, ein "Zweiklassensystem fortgesetzt, das undemokratisch ist und vor allem auch dem Grundsatz der Gleichwertigkeit der Richterämter eines Gerichts widerspricht.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9909701
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