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119/1999
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ANHÖRUNGEN ZUM ÜBERWEISUNGSGESETZ UND BAUVERTRAGSGESETZ GEPLANT

Bonn: (hib) re- Einen einstimmigen Beschluß faßte der Rechtsausschuß am Mittwoch vormittag über die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen. Sie beziehen sich zum einen auf den Entwurf eines Überweisungsgesetzes (ÜG) (14/745) der Bundesregierung und zum anderen auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Verbesserung der Durchsetzung von Forderungen der Bauhandwerker (Bauvertragsgesetz) (14/673).

Zielsetzung des Entwurfes eines Überweisungsgesetzes ist es, die Richtlinie der Europäischen Union über grenzüberschreitende Überweisungen (Überweisungsrichtlinie) bis zum Ablauf des 14. Augusts 1999 in deutsches Recht umzusetzen. Nach der Richtlinie werden vier immer wieder auftretende Streitpunkte bei der Ausführung von Überweisungen geregelt. Das betrifft erstens die Information des Kunden über die Dauer, die Entgelte und die sonstigen Kosten von Überweisungen sowie zweitens die fristgerechte Ausführung von Überweisungen. Drittens wird die Frage der "ungekürzten Ausführung" von Überweisungen und viertens die "kostenlose Gutbringung" fehlgeschlagener Überweisungen (sogenannte Money-back-Garantie) geregelt. Der Rechtsausschuß verständigte sich hier auf den 23. Juni 1999 als Anhörungstermin. Am 29. Juni werden die Parlamentarier dann in einer Sondersitzung zusammentreten, da der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion sieht vor, die Möglichkeiten für Bauhandwerker zur Durchsetzung ihrer finanziellen Forderungen für geleistete Arbeit zu verbessern. Danach soll im Bürgerlichen Gesetzbuch ein eigener Abschnitt "Bauvertrag" eingeführt werden, der die bisherigen Regelungen des Werkvertragsrechtes modifiziert. Geplant ist hier die Einschränkung der Möglichkeiten von Auftraggebern, sich "Liquidität durch Mängelrügen" zu beschaffen. Zukünftig sollen unter anderem auch Teile der vertraglichen Leistung vom Besteller abgenommen werden müssen. Ferner sieht der Gesetzentwurf die Neuschaffung eines "prozessualen Rechtsinstitutes" und damit eine Änderung der Zivilprozeßordnung vor, womit einem Kläger vom Richter durch Prüfung nach "billigem Ermessen" ein bestimmter Betrag zugesprochen werden kann. In den letzten Jahren seien Handwerkern und mittelständischen Bauunternehmen Milliarden DM verloren gegangen, heißt es in der Begründung der Gesetzesvorlage. Auch habe sich der geltende Gläubigerschutz in vielen Punkten als ineffektiv erwiesen. Dadurch werde die Existenz von immer mehr Betrieben gefährdet. Der Rechtsausschuß verständigte sich auf den 15. September 1999 als Anhörungstermin. Das Hearing wird in Berlin stattfinden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9911905
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