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136/1999
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NEUER BERICHT ÜBER FÖRDERMASSNAHMEN ZUGESAGT

Bonn: (hib) wi- Die Bundesregierung wird einen neuen Bericht zu aktuellen Fragen im Rahmen der Regionalförderung für die neuen Länder einschließlich genauer Angaben über bisher nicht abgerufene Fördermittel vorlegen. Diese Zusage erhielt der Ausschuß für Angelegenheiten der neuen Länder am Mittwoch bei der Mitberatung einer Unterrichtung der Bundesregierung über den 28. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1999 bis 2002/2003 (14/776). Für die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GA) stehen in diesem Jahr für die neuen Länder und Berlin 2,58 Milliarden DM zur Verfügung. Der Ausschuß forderte diesen Bericht bis zum Herbst, damit die Haushaltsberatungen aufgrund konkreter Zahlen erfolgen können.

In der Diskussion wies die Bundesregierung darauf hin, daß sie die GA so fortgeführt habe, wie sie in den Verpflichtungsermächtigungen von der früheren Bundesregierung vorgesehen waren. Ein Teil der Fördermittel sei von den Landesregierungen nicht in Anspruch genommen worden, wobei die Degression im Osten stärker als im Westen gewesen sei. Künftig müsse die GA wegen der Haushaltslage zum Teil reduziert werden, wobei die Länder in Ostdeutschland unterproportional herangezogen würden. Wichtig sei, daß aufgrund der Agenda 2000 der Europäischen Union jährlich rund 300 Millionen DM zusätzlich in die neuen Länder fließen würden. Hierbei solle das Dienstleistungsgewerbe besonders berücksichtigt werden.

Von Abgeordneten der SPD wurde betont, es sei wichtig, die Förderinstrumente künftigen Umstrukturierungen anzupassen. Der Schwerpunkt dürfe nicht immer bei der Industrie liegen. Ein weiteres Anliegen sei, die Berechnungsbasis für die Verwendung von Fördermitteln zu vereinheitlichen, da diese Basis bisher in den einzelnen Ländern unterschiedlich sei. Die CDU/CSU merkte an, aus den Ländern kämen Signale, man könne noch mehr Mittel verwenden. Die frühere Regierung habe in den letzten Jahren eine Menge geleistet. Jetzt bestehe die Gefahr, daß überproportional gespart werde. Die Regierung solle daher für die vergangenen neun Jahre sagen, welche stillen Reserven noch vorhanden sind und welche Beträge in diesem Zeitraum nicht abgerufen wurden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913603
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