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137/1999
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GERICHTLICHE VERFAHREN IM FALL EINES TOGOERS BLIEBEN ERFOLGLOS (ANTWORT)

Bonn: (hib) in- Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem Fall eines Mannes aus Togo, der sich bemüht, seine deutsche Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. Die Zuständigkeit für diesen Fall, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1232) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1128), liege beim Land Rheinland-Pfalz. Zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit des Herrn L. sei ein gerichtliches Verfahren bis hin zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben. Die PDS hatte in ihrer Anfrage auf einen Bericht des "Länderspiegel" vom Mai 1999 verwiesen, in dem unter der Überschrift "Ist Togolese ein Deutscher?" dargelegt worden sei, daß G. L. aus Togo jahrelang in Pirmasens gelebt habe. Er habe Briefe an Kanzler und Bundespräsident geschrieben und vor diversen Gerichten um einen deutschen Paß gekämpft. Der Hintergrund sei, daß sein Großvater preußischer Kolonialarzt gewesen sei, der in Togo eine junge Häuptlingstochter geheiratet habe. Nach dem Abstammungsprinzip wäre G. L. also Deutscher. Bislang aber wolle keine Behörde die damalige Eheschließung nach Stammesbrauch anerkennen. In der Antwort erläutert die Bundesregierung, ein Kind eines Deutschen könne nach der geltenden Rechtslage die deutsche Staatsangehörigkeit nur erwerben, wenn es dessen eheliches Kind war. Auf die Eheschließung eines Deutschen in den damaligen deutschen Kolonien seien die Bestimmungen des Gesetzes entsprechend angewandt worden. Danach habe eine rechtswirksame Ehe in einem solchen Schutzgebiet nur unter "Beachtung strenger Formvorschriften" vor einem zur Eheschließung ermächtigten Beamten erfolgen können. Eine Eheschließung der Großeltern des L. nur nach Stammesart habe daher nicht ausreichen können, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für deren Abkömmlinge im Wege der Abstammung zu begründen. Wie viele deutsche Beamte, bei denen die Eheschließung hätte erfolgen können, 1908 - im Jahr der Heirat - in Togo tätig waren, ist der Bundesregierung eigenen Angaben zufolge nicht bekannt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9913704
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