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142/1999
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AUSKUNFT ÜBER TELEFONATE WEITERHIN ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die CDU/CSU-Fraktion tritt dafür ein, dass Richter auch über das Jahr 1999 hinaus Auskunft darüber verlangen können, wer wann mit wem telefoniert hat. In einem Gesetzentwurf (14/1315), durch den das Gesetz über Fernmeldeanlagen geändert werden soll, weist die Fraktion darauf hin, dass diese "sehr wichtige Vorschrift" für eine effektive Strafverfolgung unverzichtbar sei. Die Regelung im Fernmeldeanlagengesetz tritt mit Ablauf dieses Jahres außer Kraft. Die Abgeordneten erinnern daran, dass sich der Bundesrat bereits vor drei Jahren für eine unbefristete Regelung ausgesprochen hatte. Die Justizminister von Bund und Ländern hätten im Juni unterstrichen, dass die Vorschrift über das Jahresende hinaus weitergelten sollte. Dabei hätten sie die Bedeutung für die Strafverfolgung und für den Opferschutz, etwa im Fall schwerwiegender beleidigender und bedrohender anonymer Anrufe, hervorgehoben. Im Vordergrund stehen nach Ansicht der Unionsfraktion belästigende und beleidigende Anrufe, bei denen das Auskunftsersuchen ein wichtiges Instrument der Sachaufklärung und Beweissicherung sei. Bei massiven Beleidigungen von Frauen am Telefon müsse der Anrufer mit Hilfe des Fernmeldeanlagengesetzes festgestellt werden können. Das Auskunftsersuchen betrifft der Fraktion zufolge nur die näheren Umstände der Telekommunikation, während im Hinblick auf Inhalte die einschlägigen Vorschriften zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation oder die Regelungen in der Strafprozessordnung gelten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914201
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