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149/1999
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MECHANISCH-BIOLOGISCHE ABFALLBEHANDLUNG WIRD GEPRÜFT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-um) Die Bundesregierung und die Länder wollen die Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen so schnell wie möglich beenden und ökologisch unzulängliche Deponien schließen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1427) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur Novellierung der Technischen Anleitung (TA) für Siedlungsabfälle (14/1196). Die Umweltminister von Bund und Ländern hätten im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass die ausnahmsweise zulässige Ablagerung noch nicht ausreichend vorbehandelter Restabfälle über den 1. Juni 2005 hinaus nicht mehr möglich sein wird. Dabei hätten sie der Bundesregierung den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsverfahren vor der Ablagerung angewendet werden sollen. Gleichzeitig hätten sie einstimmig bekräftigt, dass es auch bei einer Novellierung der TA-Siedlungsabfall keine Abstriche an den hohen ökologischen Standards geben dürfe und dass am Ziel der immissionsarmen und weitgehend nachsorgefreien Deponie uneingeschränkt festzuhalten sei. Mechanisch-biologische Verfahren zur Behandlung der Restabfälle vor der Ablagerung seien nur dann vertretbar, wenn die Ablagerung derartig behandelter Restabfälle ökologisch gleichwertig sei.

Nach der TA-Siedlungsabfall, die die Entsorgung von Hausmüll und ähnlichen Abfällen regelt, müssen bis spätestens 2005 die nichtverwertbaren Abfälle durch eine Vorbehandlung so stabilisiert werden, dass ihre Ablagerung in Deponien auch langfristig keine Umweltschäden nach sich zieht. Um die Anforderungen der TA in ihrer jetzigen Fassung zu erfüllen, ist nach Regierungsangaben in der Regel eine Müllverbrennung erforderlich. Alternative Verfahren wie mechanisch-biologische Vorbehandlung könnten die Vorgaben der TA bisher nicht erfüllen und seien deshalb nur in Kombination mit Verbrennungsverfahren auf Dauer zulässig, heißt es in der Antwort. In der Koalitionsvereinbarung habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, in der Abfallwirtschaft ökologische Ziele durchzusetzen, die auch mechanisch-biologische Verfahren einschließen. Die Regierung erwartet, dass die Gesamtkosten einer umweltverträglichen Restabfallbeseitigung auf der Basis mechanisch-biologischer Vorbehandlung etwa gleich hoch sein werden wie für eine Müllverbrennung. Bei den Kostenschätzungen für mechanisch-biologische Verfahren gebe es allerdings noch Unsicherheiten, da die Anforderungen an Immissionsschutz, Gewässerschutz und Arbeitsschutz der Beschäftigten sowohl für die Vorbehandlungsverfahren als auch für die Ablagerung erst noch festgelegt werden müssten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9914907
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