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163/1999
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POTENZIAL DES EUROPARATES INTENSIVER NUTZEN (ANTRAG)

Berlin: (hibBOB/-aw) Die Bundesregierung soll dazu beitragen, ein sogenanntes Monitoringverfahren des Europarates zu verbessern, mit dem überwacht wird, ob die Mitgliedsstaaten dieser Organisation ihre eingegangenen Verpflichtungen einhalten. Dies fordern SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. in einem gemeinsamen Antrag (14/1568) anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung des Europarates. Die Fraktionen verweisen darauf, um seine Funktion als Hüter von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie glaubwürdig wahrnehmen zu können, sei der Europarat auf die vollständige und verlässliche Anwendung der von ihm etablierten Prinzipien angewiesen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Abschaffung der Todesstrafe. Es könne nicht sein, so die Abgeordneten, dass - wie in der jüngsten Vergangenheit geschehen - Menschenrechte in einigen Mitgliedsstaaten trotz Beitritts zum Europarat weiterhin verletzt würden.

Die vier Fraktionen erwarten außerdem von der Regierung, dass diese dazu beiträgt, die politische Rolle des Europarates zu stärken. Dessen Potenzial müsse intensiver genutzt und sein Beitrag zur Stabilität und Sicherheit in Europa größere Anerkennung finden. Eine neue, zeitgemäße Bestimmung seiner politischen Funktion als Partner von Europäischer Union und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa sei deshalb vonnöten, so Sozial- und Christdemokraten, Bündnisgrüne und Liberale. Erforderlich sei zudem eine intensivere Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und anderen internationalen Organisationen sowie eine bessere Koordination ihrer sich gegenseitig ergänzenden und unterstützenden Aufgaben, wie etwa bei der Krisenprävention, der Demokratiehilfe oder beim Schutz von nationalen Minderheiten. Die Abgeordneten sprechen in ihrer gemeinsamen Initiative zudem dafür aus, die Arbeit des neuen einheitlichen Gerichtshofes für Menschenrechte nachhaltig zu unterstützen. Dazu gehöre auch die für eine effiziente Arbeit notwendige finanzielle Ausstattung. Ferner gelte es, die Funktion des neu geschaffenen Amtes des Menschenrechtskommissars sowohl in inhaltlicher wie in finanzieller Hinsicht wirkungsvoll auszugestalten

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9916302
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