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197/1999
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ÜBER SICHERHEITSKOOPERATION MIT BERLIN NICHT ENTSCHIEDEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SIW-in) Eine endgültige Entscheidung über die Personalgestaltung und Kostenaufteilung zwischen dem Land Berlin und dem Bund über die weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der inneren Sicherheit in Berlin ist noch nicht getroffen worden. Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Bundesgrenzschutzes (BGS) mit der Berliner Polizei vom 30. Juni 1999 entspricht - so die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/1782) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1618) - den inzwischen mit mehreren Bundesländern abgeschlossenen Sicherheitskooperationsabkommen. Das Ministerium verweist darauf, dass die entstehenden Kosten Einsatzkosten sind, wie sie dem BGS auch ohne eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit in Sicherheitsfragen entstehen würden. Eine Einbindung des Bundeskriminalamtes ist der Antwort zufolge nur für besondere Einsatzlagen vorgesehen, Nachrichtendienste seien nicht tangiert. Das Bundesinnenministerium habe zur Ausfüllung der Vereinbarung bisher keine Erlasse herausgegeben. Das Land Berlin habe in einem Erlass vom 31. August 1999 die "Einrichtung der gemeinsamen Leitstelle im Aufbau” bekannt gegeben.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9919703
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