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201/1999
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MULTILATERALES REGELWERK ZUM WETTBEWERBSRECHT ANGEPEILT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Die Bundesregierung strebt ein multilaterales Regelwerk auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts an, das die beteiligten Staaten verpflichtet, auf nationaler Ebene bestimmte Kernprinzipien einzuhalten, die den Wettbewerb sichern. Ein solches Regelwerk sollte im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbart werden, heißt es in der Antwort der Regierung (14/1824) auf eine Große Anfrage der PDS (14/1403). Um die Einhaltung der multilateralen Regeln zu gewährleisten, sollten sie auf lange Sicht auch in das Streitschlichtungsverfahren der WTO einbezogen werden. Eine Überprüfung von Entscheidungen in konkreten Einzelfällen sei jedoch nicht beabsichtigt, so die Regierung. Der Ziele-Katalog der Bundesregierung für eine grenzüberschreitende Wettbewerbspolitik deckt sich den Angaben zufolge mit dem Vier-Punkte-Programm, das die Europäische Kommission Anfang Juli für die neue Verhandlungsrunde der WTO vorgelegt hat. Damit soll ein Grundrahmen für internationale Wettbewerbsregeln geschaffen werden.

Die Regierung unterstützt das Bemühen der Kommission um ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über dieses Programm durch die nächste WTO-Ministerkonferenz in Seattle, wie sie in der Antwort betont. Im Bereich der Fusionskontrolle befinde sich die Diskussion auf internationaler Ebene noch in einem Anfangsstadium. Es sei zu erwarten, dass das Bedürfnis nach international abgestimmten Mechanismen der Fusionskontrolle allmählich wachsen wird. Deshalb sollte auch die Fusionskontrolle künftig in die internationale Zusammenarbeit einbezogen werden. Als ersten Schritt strebt die Regierung eine engere Kooperation der Wettbewerbsbehörden der hauptsächlich betroffenen Länder an, um die Fusionskontrolle der wichtigsten Industriestaaten im Einzelfall stärker aufeinander abzustimmen. Fusionen seien Ausdruck des Strukturwandels einer Volkswirtschaft und damit Grundlage des Anpassungsprozesses an sich ändernde Rahmenbedingungen, heißt es weiter. Sofern sie nicht zu Wettbewerbsbeschränkungen führen, seien sie langfristig eine wesentliche Voraussetzung für anhaltendes Wachstum und einen hohen Beschäftigungsgrad.

Der Vorschlag, wettbewerbsrechtliche Einzelfallentscheidungen einem von der Europäischen Kommission unabhängigen Europäischen Kartellamt zu übertragen, orientiert sich nach Einschätzung der Bundesregierung am Vorbild des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das hohe Maß an Transparenz und Rechtsschutz vor allem in der europäischen Fusionskontrolle sowie eine inzwischen gefestigte Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission hätten zur Entspannung beigetragen, so die Regierung. Daher bestehe derzeit keine Notwendigkeit, die anderen EU-Mitgliedstaaten zu einer förmlichen Entscheidung über den Vorschlag zu drängen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920108
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