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203/1999
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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anhörung)

NEUE MILCHQUOTENREGELUNG STÖSST NICHT NUR AUF ZUSTIMMUNG

Berlin: (hib/VOM-lw) Von Zustimmung über Skepsis bis hin zur Ablehnung reicht die Palette der Einschätzungen zu dem Plan der Bundesregierung, die Milchgarantiemengenregelung ab April 2000 neu zu gestalten. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die heute um 10 Uhr im Saal 004 der Dorotheenstraße 93 beginnt, erklärt der Deutsche Bauernverband, die Vorschläge stärkten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft.

In der geplanten "Verordnung zur Durchführung der Zusatzabgabenregelung und Neuordnung des Systems für die Referenzmengenübertragungen” soll die Flächenbindung aufgehoben und das Übertragungssystem für Milchquoten bundeseinheitlich neu geregelt werden. Der flächenungebundene Verkauf von Milchquoten soll nur noch über sogenannte Verkaufsstellen möglich sein. Nach Ansicht des Bauernverbandes wird der Erwerb von Milch-Referenzmengen für die Milcherzeuger dadurch erleichtert, dass spekulative und preistreibende Elemente wie Makler, Leasing oder fehlende Markttransparenz beseitigt werden.

Die Aufhebung der Flächenbindung erleichtere darüber hinaus den Transfer von Referenzmengen. Der Verband hält die Neuordnung angesichts der auf europäischer Ebene beschlossenen Restlaufzeit der Garantiemengenregelung von acht Jahren für unverzichtbar. Die Neuregelung schaffe eine weitgehende Transparenz der Preisbildung und lasse eine deutlich stärkere Position der aktiven Milcherzeuger im Vergleich zur aktuellen Regelung erwarten.

Dagegen glaubt der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter, dass sich mit der neuen Konzeption eine Stärkung der deutschen Milchwirtschaft nicht erreichen lasse. Der Verband rechnet mit mindestens 1,14 Milliarden DM pro Jahr, die von den deutschen Milchviehbetrieben für die Quoten aufgebracht werden müssen. Damit würden die Erzeugerbetriebe auf absehbare Zeit in Europa nicht wettbewerbsfähig sein. Der Übergang von Quoten sei nach wie vor mit einem "untragbaren finanziellen Aufwand” für die Betriebe verbunden und stelle daher keine Verbesserung dar.

Bereits heute zeichne sich ab, dass viele Betriebe bis Ende März 2000 aufgeben und ihre Quoten verpachten oder verkaufen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sieht in dem Konzept keinen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft, weil der Quotentransfer erheblich bürokratisiert werde. Auch hätten die Pächter keine Gewähr, ihre Quote nach Auslaufen der Pachtverträge zu vertretbaren Kosten weiter bewirtschaften zu können.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft rechnet damit, dass etwa 40 Prozent der Quoten schnell den Eigentümer wechseln werden. Da Quoten gekauft werden müssten, führe die Regelung zu einem weiteren Kapitalabfluss aus den Betrieben und damit zu sinkender Wettbewerbsfähigkeit. Zweifel im Hinblick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit hat auch das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium. Der Quotenübergang werde eher erschwert, da die Pacht von Lieferrechten bis auf wenige Ausnahmen und das Quotenleasing nicht mehr zulässig seien und der Kauf von Quoten ausschließlich über eine Verkaufsstelle mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand erfolgen soll.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9920302
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