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210/1999
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ABSCHREIBUNGSTABELLEN NICHT VERSCHLECHTERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/VOM-fi) Die F.D.P.-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, von der "geplanten Verschlechterung” der AfA-Tabelle (Absetzung für Abnutzung) Abstand zu nehmen. In einem Antrag (14/1887) verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland Investitionen und Arbeitsplätze brauche. Durch die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Abschreibungszeiten für Wirtschaftsgüter würden die Investitionsbedingungen für die Unternehmen drastisch verschlechtert.

Längere Nutzungsdauern schwächten die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig und gefährdeten Investitionen, so die Liberalen. Die Behauptung der Bundesregierung, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1997 würde den Gesetzgeber auffordern, die Abschreibungstabellen neu zu fassen, überzeugt die Fraktion nicht. Das Urteil treffe einen Einzelfall der Pkw-Vermietung.

Aus dieser Entscheidung lasse sich kein Auftrag zur Überarbeitung der AfA-Tabellen ableiten. Die Regierung habe in ihrem Zukunftsprogramm 2000 2,2 Milliarden DM Mehreinnahmen pro Jahr aus der Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen eingerechnet. Wenn die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtert würden, ohne dass gleichzeitig Steuersätze gesenkt werden, wirke dies wie eine Steuererhöhung.

Dies wäre aber das Schlechteste, was die deutsche Wirtschaft und die Millionen von Arbeitssuchenden momentan benötigen, heißt es in dem Antrag. Beispielsweise sei vorgesehen, Personalcomputer erst in sechs Jahren abzuschreiben, obwohl schon die heutige Vierjahresfrist wegen des Innovationstempos in dieser Branche zu lang sei. Schließlich sei es unglaubwürdig, wenn die Bundesregierung für 2001 eine Unternehmenssteuerreform mit einer Nettoentlastung von 8 Milliarden DM in Aussicht stelle und zuvor die Wirtschaft und die Arbeitsplätze um 2,2 Milliarden DM jährlich belaste.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9921003
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