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231/1999
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Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

MENSCHENRECHTE BEI WTO-VERHANDLUNGEN BERÜCKSICHTIGEN

Berlin: (hib/KER-wi) Bei den Ende November/Anfang Dezember bevorstehenden Verhandlungen der Welthandelsorganisation (WTO) in Seattle sollen Fragen der Menschenrechte, soziale und ökologische Standards sowie das Konzept der guten Regierungsführung (good governance) einbezogen werden.

Dafür hat sich der Menschenrechtsausschuss am Dienstagvormittag ausgesprochen, als er sich mitberatend mit dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine umfassende multilaterale Verhandlungsrunde über eine weitere Liberalisierung im Welthandel (14/1664) und einem Antrag der PDS für einen zukunftsfähigen Handel und umfassende Reformen der WTO (14/1834) befasste.

Einstimmig bei Enthaltung der PDS und Abwesenheit der F.D.P. empfahlen die Menschenrechtspolitiker dem federführenden Wirtschaftsausschuss, sich als Basis für einen Beschluss zu dieser Thematik auf dem bereits vom Parlament am 28.

Oktober angenommenen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/1861) und auf Teilaspekte des Unionsantrags zu stützen. Besonders zu nennen seien all die Passagen, die sich mit Menschenrechten, sozialen und ökologischen Standards und dem Kampf gegen Kinderarbeit befassen.

Wichtig sei in diesem Zusammenhang, so der Ausschuss, dass man Verbesserungen im Rahmen der bereits bestehenden WTO-Strukturen erzielen wolle. Für den Antrag der PDS empfahl der Ausschuss gegen die Stimmen der Antragsteller die Ablehnung. Die PDS hatte sich in ihrem Papier gegen eine weitere umfassende Liberalisierungsrunde ausgesprochen und dafür plädiert, die WTO umfassend zu reformieren.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923101
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