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235/1999
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STAATLICHE BODENFLÄCHEN VERPACHTEN STATT VERKAUFEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-nl) Die PDS-Fraktion will Pachtverträge und Erbbaurechte zu einem differenzierten Instrument gesellschaftlich orientierter Politik machen. Die Verpachtung oder die Bestellung von Erbbaurechten sollte statt des Verkaufs staatlicher Bodenflächen zur Regel werden, heißt es in einem Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (14/1993).

Die Fraktion erläutert, zehn Jahre nach der deutschen Einheit seien die Konflikte im Umgang mit dem in staatlichem Besitz befindlichen Bodenreformland in den neuen Ländern nicht gelöst. Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führten immer wieder zu Unsicherheiten über die künftigen Nutzungsrechte für die gegenwärtig von den Agrarunternehmen gepachteten Flächen.

Auch die Entscheidung der Europäischen Kommission zur Privatisierung des Bodenreformlandes und die daraus von der Bundesregierung abgeleiteten Vorstellungen hätten zu einer weiteren Zuspitzung kontroverser Positionen geführt.

Die von der Bundesregierung beabsichtigten Regelungen zur Bodenprivatisierung berücksichtigten nicht die Tendenz, dass die Landwirtschaft sich immer stärker zu einer Pachtlandwirtschaft entwickele. Daher sollten durch Änderungen im geltenden Treuhandgesetz Regelungen geschaffen werden, um den Treuhandauftrag über die Privatisierung des volkseigenen Vermögens zu präzisieren.

Über den Verkauf hinaus sollte auch die privatwirtschaftliche Nutzung durch Verpachtung und Bestellung von Erbbaurechten als "gleichberechtigter Weg” für eine effiziente Bodennutzung angesehen werden, betont die PDS.

Dadurch könnten auch höhere Einnahmen für den Staatshaushalt erzielt werden. Bisher würden durch den Verkauf von Acker- und Grünland 3.460 DM je Hektar erlöst. Dieser Preis würde nach Auffassung der Abgeordneten bei einem weiteren Verkauf sinken, da die noch zu privatisierenden Flächen zumeist in benachteiligten Gebieten liegen.

Den Gesamterlös aus der Privatisierung von etwa einer Million Hektar verpachteter Fläche schätzt die Fraktion auf 3 bis 4 Milliarden DM, von denen noch die Privatisierungskosten abzuziehen wären. Ausgehend von jährlichen Pachteinnahmen von etwa 175 DM je Hektar und einem Bodenverkaufspreis von 3.000 DM ergebe sich, dass der Verkaufserlös durch Verpachtung in 17 Jahren realisiert werden könnte.

Durch den Verzicht auf den Verkauf hätte der Bund spätestens nach 17 Jahren eine jährliche Einnahme von etwa 200 Millionen DM, wenn die Pachtpreise mit steigender Effizienz der Produktion erhöht werden. Dieser Betrag würde dem Bund bei einem Flächenverkauf nicht zur Verfügung stehen, argumentiert die Fraktion.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923505
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