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236/1999
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INTERNATIONALES KAFFEE-ÜBEREINKOMMEN VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/VOM-Hi) Das Internationale Kaffee-Übereinkommen von 1994 soll um zwei Jahre bis zum 30. September 2001 verlängert werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/2125) vorgelegt, durch den eine Entschließung des Internationalen Kaffeerates vom 21.

Juli dieses Jahres in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Das Internationale Kaffee-Übereinkommen hat zum Ziel, die Zusammenarbeit auf dem Kaffeesektor zu fördern und die Internationale Kaffee-Organisation als Forum zu erhalten, um durch Konsultationen einen realistischen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage zu erzielen.

Die Organisation dient darüber hinaus als Zentrum für die Erfassung, Auswertung und Verbreitung statistischer Informationen über die Weltkaffeeproduktion, über Preise, Exporte und Importe sowie den Anbau, die Weiterverarbeitung und den Verbrauch von Kaffee.

Im Juli war ferner beschlossen worden, eine Verhandlungsgruppe einzusetzen, die bis 30. September 2000 ein neues Kaffee-Übereinkommen aushandeln soll. Ziel sei es, das Übereinkommen durch die Einbeziehung neuer Elemente wie internationale Kaffeekonferenzen, Einrichtung eines beratenden Ausschusses der Privatwirtschaft und Förderung des Kaffeeverbrauchs an die veränderten Verhältnisse auf dem Kaffeeweltmarkt anzupassen und in seiner Bedeutung aufzuwerten.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9923602
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