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241/1999
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MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN INTEGRIEREN (ANTRÄGE)

Berlin: (hib/KER-as) Zur Debatte des Bundestages zur Behindertenpolitik haben die Koalitionsfraktionen (14/2237) und die CDU/CSU (14/2234) je einen Antrag eingebracht. SPD und Bündnis 90/Die Grünen konstatieren in ihrem Papier, die Integration von Menschen mit Behinderungen sei eine dringliche politische und gesellschaftliche Aufgabe.

Die Bundesregierung wollen sie deshalb auffordern, dass Benachteilungsverbot des Grundgesetzes gesetzlich umzusetzen und damit eine wirksame Handhabe gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu schaffen.

Der Schutz vor Benachteiligungen, die Verhinderung und der Abbau von Barrieren sowie die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung müssten in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens rechtlich gesichert und im Alltag praktiziert werden, so die Koalitionsfraktionen.

Eine weitere Forderung zielt darauf ab, dass Recht der Rehabilitation von Menschen mit Behinderung in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch (SGB IX) zusammen zu fassen und weiter zu entwickeln und damit die Umsetzung des Benachteilungsverbotes im Bereich der Sozialpolitik zu gewährleisten.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung fördern und ihre Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern. Dabei seien beschäftigungsfördernde Elemente des Schwerbehindertenrechts "rasch weiter zu entwickeln” und mit den Strukturen der beruflichen Rehabilitation in einem SGB IX zu verbinden.

Ziel sei die Beschäftigung behinderter Menschen auf möglichst zukunftsorientierten und innovativen Arbeitsplätzen. Sozialdemokraten und Bündnisgrüne erwarten zudem von der Bundesregierung, dass sie die Mobilität von Menschen mit Behinderungen weiter entwickelt und die Förderung von baulichen Voraussetzungen für behindertengerechte Arbeitsplätze, Wohnungen und des städtischen Umfeldes verstetigt.

Außerdem sei die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache gemeinsam mit den Ländern umzusetzen und wirksame Regelungen für ihre Gleichstellung zu schaffen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärt in ihrer Initiative, trotz "großer Versprechen” von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor der Bundestagswahl 1998 habe sich für die rund 7 Millionen behinderten Menschen in Deutschland auch über ein Jahr nach dem Regierungswechsel nichts verändert.

Von den Projekten, die die rot-grüne Bundesregierung für die Schwerbehinderten in ihrer Koalitionsvereinbarung ankündigte, sei "keines verwirklicht”. Der Bundestag solle deshalb die Bundesregierung auffordern, im "Interesse der Redlichkeit” gegenüber den behinderten Menschen "endlich” einen Gesetzentwurf zum SGB IX mit klarer Finanzierungsgrundlage vorzulegen, aus dem hervorgehe, welche Leistungsverbesserungen oder -verschlechterungen behinderte Menschen von einer Zusammenfassung des Eingliederungs- und Rehabilitationsrecht zu erwarten hätten.

Die "Hintertüre eines Finanzierungsvorbehaltes” müsse dabei verschlossen bleiben, so die Union. Darüber hinaus fordern die Oppositionsabgeordneten einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung eines SGB IX.

Ferner sei das Problem der Nachrangigkeit bei der Eingliederungshilfe zu Gunsten von behinderten Menschen zu lösen. Die Bundesregierung, so die Union, soll sich zudem weitaus stärker als bisher innerhalb der Europäischen Gemeinschaft für die Rechte und die Beteiligung behinderter Menschen einsetzen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924102
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