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241/1999
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DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ REFORMIEREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-bf) Die F.D.P. hat einen Gesetzentwurf (14/2253) zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vorgelegt. Sie geht in ihrem Modell dabei von einer Unterscheidung zwischen allgemeiner und individueller Ausbildungsförderung aus.

Nach den Vorstellungen der Fraktion sollen künftig in der in Form einer elternunabhängigen Grundförderung gewährten allgemeinen Ausbildungsförderung alle bisherigen die Auszubildenden oder ihre Unterhaltsverpflichteten direkt oder indirekt gewährten staatlichen Leistungen zusammengeführt werden.

In einem derartigen Ausbildungsgeld seien die steuerlich zu berücksichtigenden Beträge, wie etwa das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag sowie der Ausbildungsfreibetrag, eingeschlossen. Ergänzend zum Ausbildungsgeld schlagen die Liberalen eine individuelle Förderung durch eine Ausbildungshilfe vor.

Dabei müssten familien- und einkommensabhängig weitere Aufstockungen entweder als Zuschuss oder als zinsloses Darlehen an Auszubildende geleistet werden. Das BAföG werde zukünftig insofern in "drei Körben” gewährt.

Die F.D.P. regt an, die im "ersten Korb” enthaltene eltern- und einkommensunabhängige Grundförderung (Ausbildungsgeld) mit 500 DM monatlich anzusetzen. Der "zweite Korb” einer individuellen Ausbildungshilfe in Form eines Zuschusses sollte bis zu 350 DM betragen.

Aus dem "dritten Korb” könne dann eine weitere Ausbildungshilfe in Form eines unverzinslichen Darlehens bis zu 750 DM von den Auszubildenden in Anspruch genommen werden. Die Förderungshöchstdauer bei Hochschulstudieneinrichtungen soll den Freien Demokraten zufolge in der Regel neun Semester zuzüglich zweier Prüfungssemester betragen.

Studienaufenthalte in den Mitgliedsstaaten der EU und im übrigen Ausland seien künftig in den Geltungsbereich des BAföG einzubeziehen. Die Zuschüsse müssten zu 65 Prozent vom Bund, zu 35 Prozent von den Ländern getragen werden.

Die Darlehen hingegen seien von der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) auszureichen, wobei der Bund die Ausfallbürgschaft und die Zinsen übernehmen müsse. Um Leistungsanreize zu schaffen, soll sich die Darlehensschuld bei herausragendenden Ausbildungsabschlüssen mindern.

Die Oppositionsfraktion beziffert die Kosten für das Ausbildungsgeld (Korb 1) mit 14,28 Milliarden DM pro Jahr. Diese Aufwendungen seien weitgehend deckungsfähig durch die bisher in Form des Kindergeldes oder Kinderfreibetrages und Ausbildungsfreibetrages bereitgestellten Mittel, so die Abgeordneten.

Für die eltern- und einkommensabhängige Gewährung des Zuschusses in Korb 2 würden 1,48 Milliarden DM pro Jahr benötigt, für die weitere Ausbildungshilfe (Korb 3) etwa 156,2 Millionen DM. Letzteres umfasse dabei die Zinsleistungen an die DtA.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/1999/9924108
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