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004/2000
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VON 1990 BIS 1998 RUND 290.000 AUSLÄNDER ABGESCHOBEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-in) In der Zeit von 1990 bis 1998 sind etwa 290.000 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Angaben über die Anzahl der abgeschobenen Ausländer, die in Deutschland geboren oder als Kleinkinder eingereist sind, seien nicht möglich, da diese Informationen nicht im Rahmen einer automatisierten Datenabfrage beim Ausländerzentralregister ermittelt werden können, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2221) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Abschiebung von hier aufgewachsenen Migrantinnen und Migranten (14/2080).

Wie die Regierung weiter darlegt, werden Daten über Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten oder aufgehalten haben, im Ausländerzentralregister gespeichert. Speichersachverhalte seien unter anderem der Geburtsort eines Ausländers und das Datum seiner Einreise. Im Falle einer Abschiebung werde der Vollzug der Abschiebung gespeichert, nicht dagegen deren Gründe. Nach Kenntnissen über das weitere Schicksal der Abgeschobenen gefragt, erklärt die Bundesregierung, sie wisse darüber nichts. Es sei nicht Aufgabe deutscher Behörden, dem Verbleib abgeschobener Personen in ihrem Heimatland "routinemäßig nachzugehen". Würden hingegen nach einer Abschiebung konkrete Menschenrechtsverletzungen behauptet, gehe das Auswärtige Amt diesen Vorwürfen nach.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000410
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