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004/2000
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KEIN ANLASS ZUM HANDELN WEGEN HOMOSEXUALITÄT VON SOLDATEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-vt) Die Bundesregierung sieht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte keinen Anlass, etwaigen Problemen, welche die Präsenz von Homosexuellen in der Bundeswehr aufwerfen könnte, mit einem Verhaltenskodex oder verschärften disziplinarrechtlichen Vorschriften zu begegnen. Ihrer Antwort (14/2453) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/1750) zufolge knüpfen die deutschen Streitkräfte - anders als die britische Armee - an die Homosexualität nicht die automatische und ausnahmslose Folge der Entlassung. Der Gerichtshof hatte nach Worten der Fraktion den Ausschluss eines Angehörigen der britischen Armee allein aufgrund von dessen Homosexualität als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, zu den jedem Soldaten obliegenden Pflichten gehöre die Achtung sowohl der Würde, der Ehre und der Rechte des Kameraden als auch der dienstlichen Stellung des Vorgesetzten. Zusätzliche Maßnahmen, wie vom Europäischen Gerichtshof für die britischen Streitkräfte angeregt, seien deshalb nicht erforderlich.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0000412
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