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GESETZLICHE REGELUNG ZUR KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG IN ARBEIT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-wi) Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit mit den Koalitionsfraktionen an gesetzlichen Regelungen, die inhaltlich über den Kompromiss zwischen der Bundesregierung und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) vom 8. November 1999 zur Unterstützung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) hinausgehen.

Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2469) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2323) mit. Die Formulierungen in diesem Kompromiss, wonach 25 Prozent "des Stromabsatzes" von Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft durch KWK auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugt werden müssten, um in ein geplantes Bonussystem integriert zu werden, bedeute, dass Stadtwerke, die 30 Prozent ihres Stromabsatzes selber erzeugen und diesen zu 80 Prozent aus KWK-Anlagen auf Kohlebasis produzieren, nicht in das Bonussystem einbezogen würden.

In diesem Fall würde der Antrag des auf dieser Basis erzeugten Stroms rechnerisch lediglich 24 Prozent betragen. Dies bedeute aber nicht, so die Regierung, dass ein KWK-Anteil von 25 Prozent an der installierten Leistung (und nicht am Stromabsatz) existieren müsse, um die Anspruchsberechtigung für Bonuszahlungen zu erlangen.

KWK-Anlagen, die auf Basis von Gas oder Heizöl Strom und Wärme produzieren, seien in dem Gespräch vom 8. November vor allem deshalb nicht berücksichtigt worden, da sie bereits im Mineralölsteuergesetz eine Entlastung erfahren hätten, heißt es in der Antwort weiter.

Das Gespräch habe sich besonders auf die gefährdeten KWK-Anlagen von kommunalen Unternehmen konzentriert. Vorgesehen seien nicht nur das Bonussystem, sondern auch weitere Entscheidungen darüber, mit welchen Instrumentarien der Anteil der Stromerzeugung aus KWK insgesamt an der erzeugten Energiemenge ausgebaut werden kann.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001110
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