Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2000 >
013/2000
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

BEWERTUNG VON STRAFTATEN IST SACHE DER LÄNDER (ANTWORT)

Berlin: (hib/KER-in) Für die Bewertung der Tötung eines Mannes am 7. Oktober 1999 in Berlin-Lichtenberg sind die Landesbehörden zuständig. Diese hätten das Tötungsdelikt nicht als politisch motivierte Straftat eingestuft, so die Regierung in ihrer Antwort (14/2464) auf eine Kleine Anfrage der PDS zu einem möglichen rechtsextremen Hintergrund dieser Straftat (14/2393).

Nach Auskunft der Bundesregierung sind die Bundesbehörden für die Bewertung von Straftaten nur zuständig, soweit ihnen die Strafverfolgung gesetzlich zugewiesen ist. Ihr selbst sei der Fall über die Tötung des Mannes in Berlin bekannt, verfassungsschutzrelevante Kenntnisse über die mutmaßlichen Täter habe sie aber keine.

Ihres Wissens nach habe es sich um fünf Tatverdächtige gehandelt. Über vier dieser Personen lägen verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vor.

Deutscher Bundestag * Pressezentrum * Platz der Republik 1 * 11011 Berlin
Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001307
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Bernadette Schweda, Siegfried Wolf