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018/2000
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POLITISCHEN REFORMBEDARF IN DER TÜRKEI IM EINZELNEN KLÄREN (ANTWORT)

Berlin: (hib/BOB-eu) Die Europäische Union und die Türkei sollen nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen der in Helsinki beschlossenen Beitrittspartnerschaft den politischen Reformbedarf des Landes im Zusammenhang mit den sogenannten Kopenhagener Kriterien der EU im Einzelnen klären.

Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (14/2513) auf eine Kleine Anfrage der PDS (14/2316) mit. Mit den Kopenhagener Kriterien von 1993 hatte die EU politische und wirtschaftliche Mindeststandards zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bewerberländern festgelegt.

Dazu gehört laut Bundesregierung auch die Abschaffung der Todesstrafe. Dies betreffe auch den Fall des verurteilten Vorsitzenden der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei (PKK), Abdullah Öcalan. Die Regierung teilt ergänzend mit, trotz eines inzwischen aufgehobenen Gesetzes zum Gebrauch von Sprachen, sei ihr bewusst, dass es in der Praxis nach wir vor einen diskriminierenden Umgang mit der kurdischen Sprache in der Türkei gebe.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0001807
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