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022/2000
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Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/ Arbeitsausschuss

NEUE INITIATIVEN ZUR FRAUENBESCHÄFTIGUNG ANGENOMMEN

Berlin: (hib/WOL/KER-fa) Die Koalitionsfraktionen wollen die Chancengleichheit von Frauen in Bildung, Beruf und Gesellschaft stärker als bisher im Bewusstsein der Menschen und in der konkreten institutionellen Umsetzung verankern. Einen darauf abzielenden Antrag von SPD und Bündnis 90 /Die Grünen (14/1195) hat der federführende Familienausschuss deshalb am Mittwochvormittag angenommen.

Anträge der CDU/CSU (14/1549) und der PDS (14/1529) mit derselben Thematik wurden mehrheitlich abgelehnt.

Zuvor hatte die CDU/CSU den beabsichtigten Ausbau der Teilzeitbeschäftigung wie auch die geplante Verstärkung der Kleinstselbstständigkeit kritisiert, hier vor allem die Absicht, Kleinstselbstständigkeit in die gesetzliche Sozialversicherung einzubinden.

Erhebliche Kritik gab es auch an der beabsichtigten Verknüpfung einer Vergabe von öffentlichen Aufträgen an frauenfreundliche Betriebe, da dies zu möglichen Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Vergabeordnung für Leistungen (VOL) führen könne und auch zu einer möglichen Einschränkung der unternehmerischen Freiheit für von Männern geführte Betriebe.

Die Regierung macht deutlich, dass die Unionsfraktion mit einer solchen Ausdeutung dem gemeinsamen Ziel widerspräche, die berufliche Leistungsfähigkeit von Frauen angemessen zu würdigen und die bisherigen, vielfach beispielhaften Erfahrungen außen vor zu lassen.

Ein Credo "Wenn Frauen beteiligt sind, wird es teuer" seitens der CDU/CSU sei kontraproduktiv für die gemeinsamen Bemühungen, die Situation der Frauen zu verbessern, und widerspräche inhaltlich dem "Ja" der Union zu Imagekampagnen für Frauen. Auch müsse es gewisse gesetzliche Vorgaben geben, sonst werde sich eine berufliche Gleichstellung absehbar nicht erreichen lassen.

Nicht warten auf den "Sankt Nimmerleinstag" war auch der Tenor der PDS mit ihrem Antrag auf Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben, der bei der abschließenden Abstimmung von allen anderen Parteien abgelehnt wurde. Wenig Zustimmung fand auch die F.D.P. mit ihren Äußerungen zur Teilzeitbeschäftigung, die die Union mit Blick auf die Rentenregelung als "schwierig" bezeichnete.

Eine Förderung der Teilzeitregelung sei eine "eine Frauenfalle", weil nicht Männer, sondern vor allem Frauen in Anbetracht von Familie und Kindererziehung Teilzeitregelungen im Beruf in Anspruch nehmen würden. Von Bündnis 90/Die Grünen wurde zur Kritik an einer Koppelung von Auftragsvergaben mit Frauenbezug angeführt, bereits jetzt gebe es in sechs Bundesländern eine solche Praxis, ohne dass es zu Schwierigkeiten gekommen sei.

Hinsichtlich der im Antrag vorgesehenen Verbesserung der Frauensituation im Bildungs- und Forschungsbereich müsse die Chance gesehen werden, dass mit dem Generationswechsel etwa bis zum Jahr 2005 rund 50 Prozent aller Ordinarien an Hochschulen und Universitäten neu ausgeschrieben würden - mit entsprechend guten Möglichkeiten, die Stellen verstärkt mit Frauen zu besetzen.

Zu möglichen Benachteiligungen der Frauen in, erklärten die Bündnisgrünen, zur Vermeidung von Altersarmut plane die Regierung eine Grundsicherung.

Am gleichen Tag stimmte der mitberatende Arbeitsausschuss überein in der Analyse der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt und der Forderung, der Gesetzgeber müsse tätig werden, um Chancengleichheit für Frauen herzustellen. Über den Weg, wie es zu einer solchen Verbesserung kommen soll, gingen die Meinungen jedoch auseinander.

Diskussionsgrundlage waren die gleichen Anträge wie im Familienausschuss. Die Koalitionsinitiative konnte sich mehrheitlich durchsetzen, die Oppositionsanträge wurden abgelehnt.

SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Papier die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, in der Bildung die Chancengleichheit für Frauen und Männer und die Gleichstellung der Frau in Beruf und Gesellschaft als Leitbild stärker als bisher zu verankern und bei der Durchführung der Strukturreformprogramme der EU sicherzustellen, dass spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zum und ihrer Beteiligung am Arbeitsmarkt, einschließlich ihres beruflichen Aufstiegs, ihres Zugangs zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten und zum Unternehmertum vorgesehen werden.

Zudem müsse die geschlechtsspezifische Aufgliederung des Arbeitsmarktes verringert werden. Im Ausschuss betonten die Sozialdemokraten, es müsse im politischen Rahmen gehandelt werden, da nichts von alleine geht. Es komme darauf an, den "gender mainstream" stärker im Bewusstsein zu verankern.

Dazu gebe es auch bereits eine interministerielle Arbeitsgruppe. Zudem sei eine gesetzliche Regelung zur Gleichstellung von Frauen im Berufsleben "in Arbeit". Dabei gelte es auch, die Vereinbarkeit von Frau und Beruf zu verbessern und Männer stärker für Erziehungsurlaub und Teilzeitarbeit zu gewinnen.

Im Übrigen, so die SPD, brauche man eine Männerbewegung, keine Frauenbewegung, denn bei den Männern müsse sich etwas verändern. Dazu sei auch ein gewandeltes Leitbild von Partnerschaft nötig.

Die CDU/CSU-Fraktion hielt dem entgegen, der sogenannte "gender mainstream", der dafür sorge, dass die Perspektive von Frauen wie von Männern in der Politik berücksichtigt werden müsse, sei bereits Standard. Außerdem habe die alte Regierung sehr viel für Frauen getan und zum Beispiel den Erziehungsurlaub sowie die Anerkennung von Erziehungszeiten bei der Rente durchgesetzt.

Auch im Bereich der Bildung habe sich bereits sehr viel zum Positiven entwickelt, und junge Frauen seien inzwischen besser ausgebildet als Männer. Ein Problem sei allerdings, dass es weiterhin Brüche in der Erwerbsbiografie von Frauen gebe, die entweder Erziehungsurlaub nähmen oder auf Teilzeitarbeit zurückgriffen.

Dadurch sei Altersarmut vorprogrammiert. Wichtig sei es, die Weichen schnell zu stellen und den Frauen und Mädchen eine bessere Medienkompetenz zu geben. Der Antrag der Koalitionsfraktionen sei viel zu allgemein gehalten, um tatsächlich Fortschritte zu bringen.

Viel wichtiger, so die Union, sei es, den zukunftsorientierten Dienstleistungsbereich auszubauen, wozu auch der gesamte Haushaltsbereich gehöre. Der Schlüssel dafür, dass Frauen ihre Qualifikation im Beruf einbringen können, liege in einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Unionsantrag ziele genau darauf ab.

Die Freien Demokraten erklärten, es sei sicherlich sinnvoll, auf EU-Ebene zu einer Koordinierung zu kommen, eine nationale Regelung in diesem Bereich sei aber abzulehnen. Wichtiger sei hingegen die Kooperation mit der Wirtschaft. Festzuhalten sei aber, so die Liberalen, dass die aktuelle Situation noch "sehr unbefriedigend" ist.

Der Fortschritt bei der Gleichberechtigung sei eine "Schnecke". Der PDS-Antrag ziele auf mehr staatliche Regelung und sei deshalb aus liberaler Sicht abzulehnen. Der Antrag der Union stelle hingegen eine Fortführung der alten Regierungspolitik dar und sei deshalb positiv zu bewerten.

Bündnis 90/Die Grünen hielten der CDU/CSU entgegen, nicht die damalige Regierung habe für die Frauen gekämpft, sondern die Frauen selbst, vor allem in Nichtregierungsorganisationen und in der Frauenbewegung. Die Erfolge der siebziger Jahre dürften nicht unterschätzt werden.

Die PDS wiederholte noch einmal die Forderungen ihrer Initiative nach einem Gleichstellungsgesetz. Appelle allein reichten nicht aus, argumentierte die Oppositionsfraktion. Wichtig seien in diesem Zusammenhang auch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Gesetzesgrundlage.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002203
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