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024/2000
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Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe

FISCHER: RESTRIKTIVE RÜSTUNGSEEXPORTPOLITIK GEWOLLT

Berlin: (hib/KER-mr) Trotz einiger Kritikpunkte und Skepsis in Detailfragen hat der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe quer durch die Fraktionen am Mittwochnachmittag einmütig die neuen politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern begrüßt.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) hatten den Abgeordneten zuvor die Bewertung der neuen Grundsätze durch die Regierung dargelegt. Fischer bilanzierte, aus außenpolitischer Sicht gebe es nun eine "klare, verlässliche Grundlage" für die Rüstungsexportpolitik.

Man habe eine restriktive Politik gewollt und habe sie nun. Besonders wichtig sei dabei die Verfestigung des Menschenrechtskriteriums in den Grundsätzen, auch wenn es noch "Grauzonen" und "Spannungsfelder verschiedener Interessen" gebe. In den allgemeinen Prinzipien der Grundsätze heißt es, "der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland wird bei den Entscheidungen über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern besonderes Gewicht beigemessen".

Der Bundesaußenminister hob hervor, das Menschenrechtskriterium werde in einer globalisierten Welt "immer wichtiger werden", denn, "wer nicht auf klare demokratische Grundsätze baut, hat auf Sand gebaut". Die beste Form der Rüstungsexportkontrolle sei aber noch immer die Prävention.

Nun, so der Minister, gehe es auch darum, gemeinsame Positionen mit den Partnerländern der EU, vor allem mit Großbritannien und Frankreich, die eine andere Historie und ein anderes Verständnis von "begrenztem Krieg" haben, zu finden. Wichtig für die deutsche Position sei, dass das Menschenrechtskriterium "das entscheidende Kriterium" sei.

Zu dem Einwurf der CDU/CSU, letztlich seien die Grundsätze danach zu beurteilen, inwieweit sie sich in der Praxis bewähren, erklärte Fischer, die Bundesregierung werde versuchen, "sehr restriktiv vorzugehen". In der Präambel der politischen Grundsätze heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei bestrebt, den Export von Rüstungsgütern restriktiv zu gestalten und durch seine Begrenzung und Kontrolle einen Beitrag zur Sicherung des Friedens, der Gewaltprävention, der Menschenrechte und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt zu leisten.

Die Union machte deutlich, sie glaube zwar, das "Krebsgeschwür des internationalen Waffenhandels" könne nicht nur national bekämpft werden, begrüße aber dennoch die Grundsätze. Eine "Inflation" gebe es allerdings inzwischen bei dem Begriff der Nachhaltigkeit, der zudem sehr schwer zu definieren sei.

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller erläuterte dem Ausschuss, wegen der politischen Tragweite der Neufassung der Rüstungsexportgrundsätze habe die Bundesregierung auch zwei Vertreter des Parlaments, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) und den SPD-Abgeordneten Gernot Erler einbezogen.

Das Resultat trage der Koalitionsvereinbarung sowie der jüngsten politischen Entwicklung in der internationalen Politik Rechnung. Der Verhaltenskodex der Bundesregierung gehe nun über den Kodex der EU hinaus. Mit dieser nationalen Ausrichtung hebe sich die Bundesregierung "sichtbar und deutlich" von der Politik anderer EU-Staaten ab.

Es werde nicht einfach sein, so Müller, die EU-Partner von der Notwendigkeit einer restriktiven Rüstungsexportpolitik zu überzeugen. Positiv hervorzuheben sei bei den neuen Grundsätzen auch, dass die Bundesregierung nun verstärkt Transparenz in die Rüstungsexporte bringen wolle.

Dem Parlament werde regelmäßig ein Bericht darüber vorgelegt. Die Vorsitzende des Ausschusses, Claudia Roth, begrüßte, dass der Menschenrechtsbegriff nun sowohl in der Präambel als auch im operationellen Teil der Grundsätze erwähnt werde, dass es nun ein eigenes Kapitel zum Endverbleib der Rüstungsgüter gebe und zum ersten Mal "eine Art von Sanktionen" vorgesehen seien, für Länder, die sich nicht an die Endverbleibsklausel hielten.

In der Frage der Transparenz blieben die Grundsätze jedoch hinter dem zurück, was das Parlament erhofft hatte. So hätten die Abgeordneten Vorabkonsultationen angestrebt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Die Sozialdemokraten hoben hervor, man habe einen "ziemlich großen Schritt gemacht".

Die jetzigen Grundsätze seien die restriktivste Fassung der Rüstungsexportpolitik der Bundesrepublik und stellten die Menschenrechte ins Zentrum. Es sei nicht so einfach, die nationalen Forderungen nun in der EU umzusetzen, dennoch sei es wichtig, auf nationaler Ebene "vorwärts zu gehen".

Die F.D.P. interessierte vor allem, in welchem Umfang und Rahmen die tatsächliche allgemeine Menschenrechtslage im Empfängerland eine Rolle spiele und wie sich die neuen Bestimmungen auf konkrete politische Entscheidungen auswirken. Die PDS betonte, obwohl sie generell gegen Rüstungslieferungen sei, begrüße sie die neuen Richtlinien.

Von der Regierung erwartete die Fraktion eine Prognose über mögliche Probleme bei der praktischen Umsetzung und über die Auswirkung auf Panzerlieferungen in die Türkei. Bundesaußenminister Fischer erklärte dazu, für die Türkei brauche man die Rüstungsexportrichtlinien nicht.

In diesem Fall sei die Haltung der Bundesregierung "klar festgelegt". Die Lieferung von Panzern werde von der Menschenrechtslage in diesem Land abhängig gemacht.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002401
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