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026/2000
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ZUKUNFT DER RECHTSBERATUNG ZUM THEMA GEMACHT (GROSSE ANFRAGE)

Berlin: (hib/BOB-re) Die Zukunft der Rechtsberatung hat die F.D.P. zum Thema einer Großen Anfrage (14/2564) gemacht. Die Fraktion verweist darauf, Presse, Rundfunk und Fernsehen, aber auch die neuen Medien hätten Rechtsberatung und -besorgung für sich entdeckt.

Sie schlössen in ihrem Informationsangebot auch die Erörterung rechtlicher Fragen ein. Hinzu kämen neuerdings Ratgeber- und Gerichtssendungen mit unterhaltsamen Charakter. Sobald die Medien aber die Erörterung genereller Rechtsprobleme verließen und sich mit einer konkreten Rechtsfrage einer bestimmten Person befassten, gerieten sie in Konflikt mit den Bestimmungen des Rechtsberatungsgesetzes.

Die Liberalen verweisen zudem darauf, dass eine Rechtschutzversicherung die direkte rechtliche Beratung ihrer Kunden plant. Auch dürften Krankenkassen ihre Versicherten bei der Durchsetzung von deren Schadensersatzansprüchen, die aus ärztlichen Behandlungsfehlern oder aus Unfällen resultierten, unterstützen, wenn sie dabei auch ein eigenes Interesse verfolgten.

Die Freien Demokraten verweisen zudem darauf, dass auch die Kreditwirtschaft seit geraumer Zeit Dienstleistungen anbiete, die eine erbrechtliche Beratung oder eine Nachlassabwicklung zum Gegenstand hätten. Entsprechende, seit Jahren praktizierte Tätigkeiten habe das Oberlandesgericht Karlsruhe als Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz erkannt.

Dies habe zu Rechtsunsicherheiten geführt. Auch zahlreiche Existenzgründungsberater und Unternehmensberater verstoßen den Abgeordneten zufolge gegen das Rechtsberatungsgesetz - so jedenfalls gerichtliche Entscheidungen - wenn sie Unternehmen bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel Hilfe leisteten.

Die Bundesregierung soll deshalb in ihrer Antwort mitteilen, wie sie derartige Entwicklungen bewertet und ob sie die Notwendigkeit sieht, Änderungen am Rechtsberatungsgesetz vorzunehmen. Die F.D.P. möchte auch wissen, ob die Regierung einen Nachteil darin sieht, wenn Personen, die nicht Organe der Rechtspflege sind sowie eine langjährige und qualifizierte Ausbildung absolvieren mussten, Rechtsberatung und -besorgung durchführen dürfen.

Welche Gefahren nach Ansicht der Regierung dem Verbraucherschutz, dem System der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sowie dem Schutz der Anwaltschaft von der sogenannten Anwalts-Hotline drohen, bei der dem Rechtsuchenden die Möglichkeit gegeben wird, telefonisch rechtsanwaltlichen Rat einzuholen, ist ebenfalls von Interesse.

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Tel.: 030/2 27-3 56 42 * Fax: 030/2 27-3 61 91
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Andrea Kerstges, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0002603
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