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037/2000
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TÜRKEI SOLL JÄHLICH 117 MILLIONEN EURO ERHALTEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-aw) Die Türkei soll nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission jährlich Finanzmittel von 117 Millionen Euro von der EU erhalten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (14/2652) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2501) hervor.

Dieser Betrag würde sich aus 127 Millionen Euro aus dem noch zu beschließenden MEDA-II-Programm für die Mittelmeer-Partnerländer 2000 bis 2004 und aus 50 Millionen Euro Finanzhilfe aus den ebenfalls noch zu beschließenden zwei Finanzverordnungen zur Finanzierung der "Europäischen Strategie für die Türkei" zusammensetzen.

Finanzielle Zusagen habe das Land am Bosporus bisher aus folgenden EU-Programmen erhalten: 375 Millionen Euro für 1996 bis 1999 aus dem MEDA-I-Programm, 544,5 Millionen Euro als Darlehen der Europäischen Investitionsbank (1992 bis 1996) und aus dem Euro-Med-Partnerprogramm (1996 bis 1999), 5 Millionen Euro Erdbeben-Soforthilfe, 30 Millionen Euro als humanitäre und Rehabilitationshilfe sowie 600 Millionen Euro Darlehen der Europäischen Investitionsbank zur Erdbebenhilfe und in Verbindung damit die Prüfung einer Zahlungsbilanzhilfe bis zu 200 Millionen Euro in Abstimmung mit dem Internationalen Währungsfonds.

Als Schwerpunkt der aus MEDA finanzierten Programme der Kommission werden die Berufsausbildung, die Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen durch technische Hilfe und Beratung sowie der Einsatz von Risikokapital und die Unterstützung grundlegender Gesundheitsdienste und Bildungsprojekte genannt.

Die Hilfe komme vorwiegend den Provinzen im Südosten der Türkei zugute. Gewählte lokale und regionale Vertreter würden dabei einbezogen, so die Regierung. Der Dialog mit der Türkei wird sich den Angaben zufolge vor allem auf die Menschenrechte und die Fragen in Verbindung mit dem Ägäis- und dem Zypern-Konflikt beziehen.

Die Bundesregierung nutze ihre Konflikte mit der Türkei, um Fragen im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation und demokratischen Reformen anzusprechen, wobei sich die Türkei für diesen Dialog aufgeschlossen zeige.

Wie in der Antwort erläutert wird, hat der Europäische Rat im Dezember beschlossen, der Türkei wie den anderen beitrittswilligen Ländern eine "Heranführungsstrategie zugute kommen zu lassen, die zu Reformen anregen und diese unterstützen soll. Dabei werde die Türkei die Gelegenheit erhalten, an "Gemeinschaftsprogrammen und -Einrichtungen" teilzunehmen.

Über die Beteiligung an solchen Programmen entscheide der Europäische Rat auf Vorschlag der Kommission, teilt die Regierung mit. Der Rat habe die Kommission aufgefordert, einen "einheitlichen Rahmen für die Koordinierung der gesamten Finanzhilfe der Europäischen Union zur Vorbereitung auf den Beitritt" vorzulegen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0003708
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