AKTIENRECHTLICHE ANFECHTUNGSKLAGE NEU BEWERTEN (ANTWORT)
Berlin: (hib/VOM-re) Die Bundesregierung wird den Fragen im Zusammenhang mit der aktienrechtlichen Anfechtungsklage in den nächsten Jahren nachgehen und diese auch neu bewerten. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (14/2653) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/2549).
Nach Ansicht der Liberalen ist spätestens durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Thematik offenbar geworden, dass das Institut der Anfechtungsklage im deutschen Aktienrecht dringend verbessert werden muss, um dem Missbrauch wirksam vorzubeugen.
Nach jetzigem Recht könne jeder Aktionär Hauptversammlungsbeschlüsse wegen eines behaupteten Verstoßes gegen das Aktiengesetz oder die Satzung der Aktiengesellschaft gerichtlich anfechten. Derartige Anfechtungsklagen seien für Unternehmen dann äußerst nachteilig, wenn es zu einer Handelsregistersperre kommt.
Dies habe zur Folge, dass wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse für längere Zeit nicht umgesetzt werden könnten. Ein solches Vorgehen könnte im Ergebnis zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen, wenn etwa dringende Umstrukturierungen nicht rechtzeitig stattfinden könnten, die für die Gesellschaft und alle Aktionäre von Nutzen wären, so die F.D.P.
Wie die Bundesregierung mitteilt, werde sich der 63. Deutsche Juristentag vom 26. bis 29. September in Leipzig mit dem Thema "Empfiehlt sich eine Neuregelung des aktienrechtlichen Anfechtungs- und Organhaftungsrechts, insbesondere der Klagemöglichkeiten von Aktionären?" befassen.
Daher hält es die Regierung für "unvernünftig", sich bereits vorher inhaltlich festzulegen. Aufgrund der Internationalisierung der Finanzmärkte und der dramatischen Veränderungen in der Aktionsstruktur bei den deutschen Publikumsgesellschaften stelle sich die Frage nach der künftigen Funktion und Ausgestaltung der Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaften, heißt es in der Antwort.
Auch der Einfluss neuer Kommunikationsmedien auf das Gesellschaftsrecht werde hier eine Rolle spielen. Eine Behörde zur Überwachung von Gesellschaftsbeschlüssen der
Kapitalgesellschaften werde gegenwärtig nicht geplant. Auch sei nicht vorgesehen, eine solche Überwachungsfunktion zusätzlich dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel oder einer anderen Behörde zuzuweisen.
Die Regierung sieht es im Übrigen nicht als Aufgabe des Staates an, die kapitalgesellschaftlich organisierte Privatwirtschaft von Aufgaben gegenüber ihren Gesellschaftern zu entlasten. Es sei nicht Aufgabe der Bundesregierung, Einflussmöglichkeiten, die mit der aktienrechtlichen Anfechtungsklage verbunden sind, auszuschließen.
Es müssten lediglich ihre Anwendung auf einen "sinnvollen Bereich" beschränkt und Missbräuche vermieden werde. In der Vergangenheit sei zudem durch gesetzgeberische Eingriffe mehr Rechtssicherheit geschaffen worden. Auch deshalb sei eine grundlegende Änderung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage "nicht sehr dringlich", so die Regierung.
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