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051/2000
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Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)

SACHVERSTÄNDIGE DISKUTIEREN NEUES SEUCHENRECHT

Berlin: (hib/RAB-ge) Zahlreiche Sachverständige aus Medizin, Forschung und Wissenschaft haben am Mittwochnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit auf der Grundlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (14/2530) über die Reform des Seuchenrechts diskutiert.

Als oberstes Ziel wird im Regierungsentwurf ein besserer Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten genannt.

Mit der Gesetzesinitiative will die Bundesregierung die Instrumentarien zur Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten neu strukturieren.

In diesem Sinne ist geplant, das Robert-Koch-Institut (RKI) als epidemiologisches Zentrum zu institutionalisieren.

Von diesem Schritt erhofft sich der Gesetzgeber eine bundesweit verbesserte Reaktionsfähigkeit gegenüber auftretenden Infektionskrankheiten.

Professor Reinhard Kurth vom RKI begrüßte diesen Schritt, da die Fähigkeiten zur Erkennung und Bekämpfung einer Epidemie in der Bundesrepublik im internationalen Vergleich unterentwickelt seien.

Dr. Lay Petersen vom "Center for Disease Control and Prevention" (CDC) in Atlanta, USA, warnte aber davor, zu hohe Erwartungen an das RKI zu stellen.

Das CDC fungiere in den USA schon seit 50 Jahren als nationales Zentrum für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten. In diese Rolle müsse das RKI erst wachsen. Außerdem sei es wesentlich kleiner als das Zentrum in Atlanta und habe andere Aufgaben.

Diskutiert wurde auf der Anhörung auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Verordnungen über Meldepflichten zu einem einheitlichen Regelwerk zusammenzufassen.

Professor Exner vom "Institut für Hygiene und Umweltmedizin" in Aachen vertrat die Ansicht, die Meldebereitschaft sei insgesamt zurückgegangen.

Dieser Auffassung schloss sich Dr. Hans Wolf von der Bundesärztekammer an. Die Meldungen seien um 50 Prozent zurückgegangen, da einige Ärzte die Meldepflicht nicht wahrnähmen.

In den Augen von Dr. Windorfer von der "Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten" (DVV) sind die Meldepflichtverordnungen an manchen Stellen zu weitreichend.

Dr. Petersen vom CDC bestätigte diesen Eindruck. Es mache keinen Sinn, die Zahlen einfach nur in ein Buch zu schreiben.

Aus den gemeldeten Infektionskrankheiten müsse man auch die notwendigen Konsequenzen ziehen, so der Sachverständige.

Der Leiter des Gesundheitsamtes in Köln, Dr. Jan Leidel, machte in dem von der Bundesregierung vorgelegtem Gesetzentwurf Fortschritte aus, warnte aber vor dem Aufbau neuer Verwaltungshürden.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005105
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