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057/2000
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QUALITÄT DER HILFSMITTEL FÜR PATIENTEN SICHERN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-ge) Die Abgeordneten der F.D.P. haben einen Antrag (14/2787) vorgelegt, der eine hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit aus gesundheitlichen Gründen notwendigen Hilfsmitteln sicherstellen soll.

Die Bundesregierung soll ein Gesetz einbringen, das den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dazu bestimmt festzustellen, in welchen Fällen eine Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln direkt durch den Arzt geboten ist.

Immer häufiger komme es vor, dass Ärzte direkt in ihren Praxen Kontaktlinsen oder Hörgeräte an die Versicherten abgeben.

Sie würden sich immer weniger darauf beschränken, die Hilfsmittel zu verschreiben. Die Fraktion schreibt, im Normalfall sei ein qualifizierter Handwerksbetrieb bestens dafür geeignet, die nötigen Hilfsmittel auszugeben.

Es gebe aber Fälle, in denen es aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, wenn der Arzt die Versorgung direkt übernimmt (zum Beispiel Kontaktlinsen für ein verletztes Auge).

Daher solle der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Voraussetzungen für die Hilfsmittelausgabe durch die Ärzte festlegen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005701
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