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057/2000
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WIEDERGUTMACHUNG FÜR KURDISCHE OPFER NICHT ERWOGEN (ANTWORT)

Berlin: (hib/SAM-aw) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben zu keiner Zeit eine Wiedergutmachung für die Opfer des irakischen Giftgasanschlages im Gebiet von Halabja erwogen.

Wie sie in ihrer Antwort (14/2808) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/2603) weiter mitteilt, liege die ausschließliche Verantwortung für diese Vorfälle im Jahre 1988 im Nordirak bei der Regierung in Bagdad.

Sie, die Bundesregierung, habe im Übrigen "diese wie auch alle anderen gegen die eigene Bevölkerung gerichteten Zwangsmaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen" der irakischen Regierung mit Nachdruck verurteilt, entsprechende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen unterstützt und ihre große Bestürzung gegenüber den Vertretern der irakischen Regierung geäußert.

Zu Angaben der PDS, eine von der Organisation "medico international" herausgegebene Publikation enthalte eine Liste von deutschen Firmen und Geldgebern, welche Anlagen, Ersatzteile und Chemikalien an die irakische Regierung geliefert und an der Einrichtung mitgearbeitet haben, erklärt die Regierung, sie werte zur Verfügung stehende Informationsquellen in diesem Zusammenhang aus.

Soweit sie deutschen Behörden bekannt geworden seien, hätten Gerichte illegale Lieferungen deutscher Firmen in den Irak geahndet. Solche Lieferungen würden erforderlichenfalls auch weiterhin angezeigt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Siegfried Wolf

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0005709
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