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063/2000
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SCHWERMETALLANTEIL IN GETRÄNKEKÄSTEN NICHT SENKEN (VERORDNUNG)

Berlin: (hib/SAM-um) Die Grenzwerte für Schwermetalle in Getränkekästen und Obststiegen aus Kunststoff sollen nach dem Willen der Bundesregierung auch künftig oberhalb der festgelegten Margen der europäischen Verpackungsrichtlinie liegen.

Die Regierung hat diese Ausnahme in der Ersten Verordnung zur Änderung der Verpackungsrichtlinie (14/2810) beschlossen, der Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen.

Sie macht damit Gebrauch von der Ausnahmeregelung in der Verpackungsverordnung, die gemäß einer Entscheidung der Europäischen Kommission für bestimmte Verpackungen gilt, etwa Kästen und Paletten aus Kunststoff.

Keine Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit bestehen nach Ansicht der Regierung, wenn im Kunststoff Schwermetalle enthalten sind.

Die Ausnahmeregelung sei notwendig geworden, weil sie eine Entsorgung von gebrauchten Kunststoffkästen und -paletten durch Recycling gewährleiste, die ansonsten als "überwachungsbedürftiger Abfall" beseitigt werden müssten.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006301
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