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064/2000
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Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anhörung)

NEUER ENTWURF ZUR HENNENHALTUNGSVERORDNUNG UMSTRITTEN

Berlin: (hib/SAM-lw) Überwiegend kritisch haben sich am Montagmorgen Sachverständige zu einem innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Entwurf für eine neue Hennenhaltungsverordnung (HHVo) in einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses geäußert.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 6. Juli 1999 hatte die Hennenhaltungsverordnung aus dem Jahre 1987 für nichtig erklärt, weil unter anderem die darin vorgegebene nutzbare Käfigfläche von 450 Quadratzentimetern für Legehennen kein ungestörtes Ruhen und keine gleichzeitige Nahrungsaufnahme ermöglichte.

Damit habe sie nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprochen.

Für Professor Martin Kutscha von der Fachhochschule für Verwaltungs- und Rechtspflege Berlin ist "juristisch nicht nachvollziehbar" wie angesichts der konkreten Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage für eine neue Hennenhaltungsverordnung nur eine nutzbare Mindestkäfigfläche von 600 Quadratzentimetern sowie nur eine Mindestlänge des Futtertroges von 12 Zentimetern pro Legehenne vorschreiben könne.

Er bezog sich auf die von den Karlsruher Richtern genannten Körpermaße von Legehennen. Daraus ergebe sich eine Mindestlänge für den Futtertrog von 14 Zentimetern und eine nutzbare Mindestkäfigfläche von 690 Quadratzentimetern je Tier, so Kutscha weiter.

Auch Professor Gerhard Robbers, Universität Trier, nannte die Größenvorgaben durch das höchste deutsche Gericht eine Hauptkontroverse.

Aus Sicht von Robbers hat aber das BVG-Urteil weder "ausdrücklich" noch "implizit" numerische Größen für die Käfigfläche oder die Troglänge festgelegt.

Nach Meinung von Eisenhart von Loeper krankt der neue Verordnungsentwurf vom 24. Januar dieses Jahres an einem "Geburtsfehler", da er nicht alle Grundbedürfnisse der Henne berücksichtige, die nach dem Tierschutzgesetz zu gewähren seien.

Dazu zähle auch das Scharren und Picken sowie das Sandbaden und die Reinigung, so Loeper weiter. Aus der Sicht von Glarita Martin von der Internationalen Gesellschaft für Nutztierhaltung muß das Schutzniveau für Hennen "weit über die EU-Richtlinie" hinausgehen, an die sich der Entwurf anlehnt.

Dabei bewertete sie die vorgesehene Mindesttroglänge von 12 Zentimetern je Henne als zu knapp bemessen, um eine "gleichzeitige und ungestörte Futteraufnahme" zu gewährleisten.

Durch die hohe Leistung, die die Tiere zu erbringen hätten, müßten die Bedingungen für die Nahrungsaufnahme durch ein größeres Platzangebot verbessert werden.

Demgegenüber kritisierte der Deutsche Bauernverband den Entwurf als weit über die entsprechende EU-Richtlinie hinausgehend und forderte, die niedrigeren Maße der EU-Richtlinie exakt umzusetzen.

Professor Hans-Wilhelm Windhorst von der Universität Vechta sieht die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Eierproduktindustrie gefährdet.

Auch Ronald Steiling vom Zentralrat der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZVG) rechnet bei einer exakten Umsetzung der Käfiggröße mit steigenden Produktionskosten von 20-30 Prozent und mit einer "drastischen" Reduzierung der Bestandzahlen.

Seiner Einschätzung nach würde die Eiererzeugung in Deutschland zurückgehen, da nicht genug Raum vorhanden sei, um neue Ställe zu bauen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006401
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