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064/2000
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KNAPP EIN FÜNFTEL DER 60- BIS 65-JÄHRIGEN ERWERBSTÄTIG (ANTWORT)

Berlin: (hib/RAB-as) In der Bundesrepublik sind fast 19 Prozent der 60- bis 65-Jährigen erwerbstätig. Diese Zahl ist "sehr niedrig" und liegt unter dem EU-Durchschnitt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2859) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (14/2601) zur Situation älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt.

Dies sei unter anderem eine Folge der für die neuen Länder zwischen 1990 und 1992 geltenden Altersübergangsgeldregelung.

Vor allem in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit hoher Arbeitslosigkeit sei eine Erhöhung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer ein Problem, heißt es weiter.

Das Spannungsverhältnis zwischen der Aufnahme Jüngerer in das Beschäftigungssystem und dem Verbleib älterer Arbeitnehmer im Erwerbsleben werde noch längere Zeit das sozial- und arbeitsmarktpolitische Handeln bestimmen.

Erst ab 2010 könne mit einem stärkeren Rückgang des Erwerbspersonenpotentials und damit mit einer Entlastung des Arbeitsmarktes gerechnet werden.

In den Augen der Regierung ist ein Ausweg aus dem Dilemma eine flexible Form der Erwerbsbeteiligung Älterer.

Daher unterstütze sie Altersteilzeitmodelle, die auf der einen Seite einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen sowie den Unternehmen den Erhalt eines wesentlichen Teils des betrieblichen Know-how gestatten und auf der anderen Seite auch jungen Menschen die Aufnahme einer Beschäftigung in Aussicht stellen.

Das Freiwilligenprinzip müsse aber erhalten bleiben, um jede Form von Altersdiskriminierung zu vermeiden.

Großes Gewicht misst die Bundesregierung nach eigenen Angaben dem Prinzip des "lebenslangen Lernens" zu, um älterwerdende Belegschaften vor Qualitätsverlust zu schützen.

Als konkrete Maßnahme zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von älteren Arbeitnehmern verweist die Regierung auf den 1996 eingerichteten Forschungsschwerpunkt "Demografischer Wandel und Zukunft der Erwerbsarbeit" im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).

Der daraus resultierende Bericht "Zukunftsreport" zeige unter anderem die Risiken auf, die sich aus dem demografischen Wandel für die Innovationskraft in den einzelnen Wirtschaftszweigen und Betrieben ergäben, wenn sich in der Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern nichts ändere.

Laut Regierung wurden in den letzten Jahren vom BMBF 11 Millionen DM ausgegeben, um spezifische Konzepte für die Weiterbildung älterer Menschen zu entwickeln und zu erproben.

Außerdem seien die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits 1996 schrittweise angehoben und die von der EU-Kommission beanstandeten Anreize für ältere Arbeitnehmer, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, eingeschränkt worden.

Dieser Schritt sei durch eine Erweiterung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Altersteilzeitgesetzes flankiert worden.

Nach Auffassung der Bundesregierung dürfte die Zahl der beschäftigten älteren Arbeitnehmer durch eine verstärkte Anwendung dieses Gesetzes in den nächsten Jahren steigen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0006406
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