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073/2000
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ZUSAMMENARBEIT MIT ÖSTERREICH VERDEUTLICHT (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Die Bundesregierung hat bei ihrer Antwort (14/2881) auf eine kleine Anfrage der PDS (14/2708) zur Zusammenarbeit mit der neuen österreichischen Regierung auf dem Gebiet der Innen- und Rechtspolitik auf die Vereinbarung verwiesen, die 14 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter Einschluss Deutschlands unterzeichnet haben.

Darin heißt es: "Die Regierungen werden zu einer österreichischen Regierung, die die FPÖ einschließt, auf politischer Ebene weder offizielle bilaterale Kontakte suchen noch akzeptieren; Österreichische Kandidaturen im Rahmen internationaler Organisationen werden keine Unterstützung erfahren und österreichische Botschafter werden in den Hauptstädten der EU nur auf technischer Ebene empfangen."

Zu den konkreten Fragestellungen der PDS-Abgeordneten, wie etwa im "sensiblen Bereich" einer deutsch-österreichischen Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik unter Berücksichtigung des Schengener Abkommens, der Vereinbarung zu Europol oder der Flüchtlingspolitik ein bilateraler Austausch von Polizei und Grenzschutz hinsichtlich der Handhabung von Flüchtlings- und Asylantendateien künftig realisiert werden solle, erklärt die Bundesregierung: "Die künftige Zusammenarbeit mit der österreichischen Regierung wird sich unter Achtung der Verpflichtungen aus bi- oder multilateralen Vereinbarungen an der in der Vorbemerkung zitierten Vereinbarung der 14 EU-Mitgliedstaaten ausrichten."

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0007307
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