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082/2000
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KURDE KEHRTE FREIWILLIG IN DIE TÜRKEI ZURÜCK (ANTWORT)

Berlin: (hib/WOL-in) Der türkische Staatsangehörige F. O. ist nicht aus Deutschland abgeschoben worden, sondern ist vor Abschluss seines Asylverfahrens freiwillig in die Türkei zurückgekehrt.

In wesentlichen Teilen "inhaltlich falsch" sei der Bericht der kurdischen Tageszeitung Özgür Politika, der der Kleinen Anfrage der PDS (14/2842) zu Grunde liege, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/2939) zum Suizid eines abgeschobenen Kurden in der Türkei.

Die PDS hatte in ihrer Anfrage auf einen Bericht der kurdischen Tageszeitung Özgür Politika vom 22. Februar 2000 verwiesen, wonach der im Mai 1999 abgeschobene Kurde F.

O. am 12. Februar 2000 Selbstmord begangen habe. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, habe der Kurde Mitte 1996 beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Asylantrag gestellt, der negativ beschieden worden sei.

Seine Angaben zum angeblichen Verfolgungsschicksal seien im Laufe der Anhörung nicht nur "erheblich" voneinander abgewichen, sondern "insgesamt unsubstantiiert" gewesen und hätten keine Anerkennung als politisch Verfolgter begründet.

Die gegen den Bescheid des Bundesamtes Ende 1996 erhobene Klage sei mit Gerichtsbeschluss vom Januar diesen Jahres eingestellt worden, da das Verfahren nicht betrieben worden sei.

Zumindest seit Januar 1999 sei der Kurde untergetaucht gewesen. Im September 1998 habe er noch gegenüber dem Landesamt Freiberg/Sachsen schriftlich erklärt, er wolle freiwillig in sein Herkunftsland Türkei ausreisen.

Diese Erklärung sowie seine freiwillige Ausreise zeigten, so die Regierung, dass F. O. zum damaligen Zeitpunkt "keinerlei Verfolgungsmaßnahmen" in der Türkei seitens staatlicher Stellen zu befürchten hatte.

Im übrigen, so die Bundesregierung weiter, seien ihr keine Fälle von Selbstmorden von aus Deutschland in die Türkei abgeschobenen Personen bekannt.

Allerdings werde von zwei Selbstmorden berichtet, die nach Abschiebung aus anderen Staaten in die Türkei erfolgt sein sollen.

Zur Befragung nach Todesfällen als Folge von Folterungen durch türkische Sicherheitskräfte seit 1990 heißt es in der Antwort, die Existenz von Folter in der Türkei werde auch von offiziellen türkischen Stellen "nicht in Abrede gestellt".

Zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 30. April 1999 seien nach Angaben des türkischen Innenministers 568 Verfahren wegen Vorwurfs der Folter und 2.736 Verfahren wegen des Handlungsvorwurfs eingeleitet worden.

Nach Angaben von Amnesty International seien im Jahre 1998 mindestens zehn Menschen im Gewahrsam türkischer Behörden ums Leben gekommen, wobei offenbar Folterungen ihren Tod verursacht hätten.

Wie viele Personen seit 1990 an den Folgen von Folter starben, ist der Bundesregierung laut Antwort nicht bekannt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008206
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