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085/2000
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RENTEN WIEDER WIE NETTOLÖHNE ANHEBEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/RAB-as) Die Koppelung der Rentenanpassung an die Inflationsrate soll nach dem Willen der CDU/CSU aufgehoben werden.

Die Parlamentarier haben dazu einen Antrag (14/2991) vorgelegt. Dieser sieht eine Rückkehr der Rentenanpassung an die Steigerung der Nettolöhne vor.

Weiter heißt es, die entsprechende Rechtsverordnung zur Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2000 in Höhe von 0,6 Prozent solle nicht in Kraft gesetzt werden.

Statt der bisher vorgenommenen Veränderungen müsse die Regierung im konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten eine bessere Lösung für diesen Bereich erarbeiten.

In den Augen der Union führt die von der Bundesregierung vorgenommene Abkoppelung der Rentenanpassung von der Nettolohnentwicklung dazu, dass die Rente nicht mehr auf Grundlage der gezahlten Beiträge, sondern "willkürlich" nach aktueller Kassenlage gezahlt werde.

Dadurch würden Rentner und Beitragszahler verunsichert und die Glaubwürdigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt beschädigt. Somit werde der Grundsatz der Generationensolidarität gefährdet.

Zur Höhe der Rentensteigerung von 0,6 Prozent in diesem Jahr schreiben die Abgeordneten, dieser Wert liege deutlich unter der tatsächlichen Inflationsrate.

Das Statistische Bundesamt sei für Februar von einer Inflationsrate von 1,8 Prozent ausgegangen. Damit werde der Kaufkraftverlust der Rentner in diesem Jahr durch die Rentenanpassung nicht ausgeglichen.

Die Rentner müssten vielmehr einen Kaufkraftverlust von etwa einem Prozent hinnehmen. Insgesamt käme auf diese Weise bei einem Eckrentner ein Kaufkraftverlust von 240 DM zustande, so die Antragsteller.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008501
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