"ZEICHEN MORALISCHER VERANTWORTUNG SETZEN" (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, F.D.P. und der PDS haben gemeinsam den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (14/3206) vorgelegt, der heute im Plenum des Deutschen Bundestages diskutiert wird.
Mit der Stiftung sollen nach dem Willen der Abgeordneten die Bundesrepublik Deutschland und deutsche Unternehmen die bisherige Wiedergutmachungsregelungen noch einmal ergänzen und mit insgesamt 10 Milliarden DM ein abschließendes Zeichen ihrer moralischen Verantwortung für die damaligen Geschehnisse setzen.
Der größte Teil dieses Betrages soll an Menschen gehen, die aus den vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten osteuropäischen Gebieten zur Zwangsarbeit in Deutschland gepresst wurden.
Ein kleinerer Teil der Stiftung, der Fonds "Erinnerung und Zukunft" soll die Erinnerung an den Holocaust und an die Opfer wach halten und mit seinen Zinserträgen Projekte der Jugendbegegnung und der internationalen Zusammenarbeit zur Sicherung von Frieden und Menschenrechten fördern.
Ausgestaltung und Ausstattung der Stiftung sind den Initiatoren zufolge in fast einjährigen Verhandlungen mit den Verbänden der Verfolgten und den Regierungen der kriegsbeteiligten Staaten entwickelt und vereinbart worden.
Im Dezember 1999 habe über wesentliche inhaltliche Eckpunkte und den Finanzrahmen Einvernehmen erzielt werden können.
Dennoch seien bislang einige Detailfragen offen geblieben. Das Gesetzgebungsverfahren sei mit Blick auf das hohe Alter noch lebender Zwangsarbeiter "jetzt einzuleiten, um eine Gründung der Bundesstiftung noch bis zum Sommer 2000 zu erreichen".
Der Fortgang der noch strittigen Verhandlungsteile werde im Verlauf des weiteren Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden können und müssen.
Mit den weiteren Verhandlungen würden nicht zuletzt auch die Fragen zum Rechtsfrieden für die deutschen Unternehmen gelöst werden müssen.
Der Gesetzentwurf will dies entsprechend dem Vorbild des Contergan- beziehungsweise des HIV-Stiftungsgesetzes durch eine Übertragung etwaiger weiterer Ansprüche aus dem nationalsozialistischen Unrecht auf die Stiftung erreichen, die allein künftig mit ihrem Vermögen dafür zur Verfügung stehen soll.
Die Voraussetzung für die Beiträge der deutschen Unternehmen zur gemeinsamen Stiftung sei der Abschluss der anhängigen und der Schutz vor künftigen (Sammel-Klagen) in den USA.
Die Kosten für die öffentlichen Haushalte betragen laut Gesetzentwurf einschließlich der Beiträge der Länder 5 Milliarden DM.
Des Weiteren müsse mit Steuermindereinnahmen in Höhe von voraussichtlich 2,5 Milliarden DM gerechnet werden, da die Mitstifter aus der Wirtschaft ihre Leistungen als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen könnten.
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