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108/2000
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BILATERALE SANKTIONEN GEGENÜBER ÖSTERREICH AUFHEBEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-eu) Als einen Verstoß gegen Buchstaben und Geist des Amsterdamer Vertrages der Europäischen Union hat die F.D.P. die Entscheidung von 14 EU-Mitgliedstaaten bezeichnet, aus Protest gegen die Beteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) an der österreichischen Regierung bilaterale Sanktionen zu verhängen.

Es sei an der Zeit, diese "europarechtswidrigen und politisch falschen" Maßnahmen aufzuheben, betonen die Liberalen in einem Antrag (14/3187).

Die Bundesregierung müsse deshalb mit den anderen 13 EU-Mitgliedstaaten "unverzüglich" in Überlegungen mit diesem Ziel eintreten, finden die Freien Demokraten.

Die Europäische Kommission sei zudem aufzufordern, ihre Verantwortung als "Hüterin der Verträge" wahrzunehmen und die Mitgliedsländer zu vertragskonformem Verhalten gegenüber Österreich zu veranlassen.

Einzustellen sind nach Ansicht der F.D.P. auch "kleinliche Verhaltensweisen" gegenüber Österreich wie etwa die Verweigerung des Handschlags.

Die Bundesregierung müsse ferner darauf hinwirken, dass die "Isolation der österreichischen Zivilgesellschaft" beendet wird. Dazu zählen die Abgeordneten beispielsweise zeitweilig ausgesetzte Schulpartnerschaften.

Die Fraktion erklärt zugleich, der Eintritt der FPÖ in die Wiener Regierungskoalition trage zur Stärkung der extremen Rechten in Europa bei.

"Höchste Wachsamkeit" zum Schutz der gemeinsamen europäischen Werte sei deshalb angebracht. Die deutsche Regierung müsse deshalb unterstreichen, dass es im Sinne von Erklärungen der Brüsseler Kommission und des Europaparlaments geboten bleibe, darauf zu achten, ob es künftig Tendenzen zu Verstößen gegen den EU-Vertrag geben werde.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010804
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