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109/2000
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VON 118.000 EHEMALIGEN NVA-WOHNUNGEN SIND 47.000 VERKAUFT (ANTWORT)

Berlin: (hib/VOM-hh) Von den insgesamt in den neuen Bundesländern übernommenen rund 118.000 Wohnungen der ehemaligen Nationalen Volksarmee (NVA) und der sowjetischen Truppen in der DDR sowie aus sonstigen Beständen sind rund 47.000 verkauft.

Etwa 43.000 seien durch unentgeltliche Übereignung, durch Rückgabe oder Abgabe an andere Ressorts verwertet worden, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (14/3140) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion (14/3006).

Damit befänden sich noch etwa 28.000 Wohnungen im Bestand des Bundes. Von den verkauften Wohnungen hätten die Gemeinden rund 4.500, die Länder rund 500, die Wohnungsbaugenossenschaften rund 12.000 und sonstige Interessenten rund 30.000 erworben.

Die Konditionen, zu denen die Wohnungen veräußert worden seien, reichten von unentgeltlichen Übereignungen (bei ehemals durch sowjetische Truppen genutzten Wohnungen) über die Gewährung eines Preisnachlasses von 50 Prozent (bei ehemaligen NVA-Wohnungen) bis hin zur Vereinbarung des vollen Wertes als Kaufpreis (überwiegend bei sonstigen Wohnungen).

Der Bund wolle nicht mehr benötigte Wohnimmobilien konsequent veräußern, betont die Regierung.

Dabei würden bei Wohnungen in Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern sowie in Klein- und Mehrfamilienhäusern zunächst Gespräche mit den Mietern über den Erwerb der Wohnungen geführt.

Erst wenn ein Verkauf an die Mieter oder an eine Mietergenossenschaft ausscheide, werde das Objekt ausgeschrieben.

Größere Mehrfamilienhäuser und geschlossene Wohnsiedlungen eigneten sich in der Regel nicht für eine Mieterprivatisierung.

Hier werde meist nur ein Gesamtverkauf vorgenommen. Aber auch hier komme eine Veräußerung an eine Mietergenossenschaft in Betracht, wenn ein entsprechender Wunsch geäußert werde, dessen "Umsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als realistisch" angesehen werden kann.

Bei der Bewerberauswahl hätten Mieter- und Mietergenossenschaften nach wie vor Vorrang. Die Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften könnten sich an der Ausschreibung vermieteter Wohnungen beteiligen.

Der Bund verpflichte jeden Käufer bundeseigener vermieteter Wohnungen, innerhalb von fünf Jahren ab Eigentumsübergang keine Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung auszusprechen und während dieses Zeitraumes nur solche Modernisierungen vorzunehmen, die der Einsparung von Heizenergie dienen oder das Mietobjekt in einen Zustand versetzen, wie er allgemein üblich ist, heißt es in der Antwort.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0010910
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