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110/2000
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KRITERIEN FÜR "ANTI-STAU-PROGRAMM" NENNEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/MAR-vb) Die Bundesregierung soll die fachlichen Kriterien nennen, nach denen im "Anti-Stau-Programm" die Aufteilung der vorgesehenen Investitionen auf die Verkehrsträger vorgenommen wurde, fordert die F.D.P.-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (14/3218).

Nach Ansicht der Liberalen ist die Auswahl einer großen Zahl von Verkehrsprojekten in den alten Bundesländern für das Programm kaum nachvollziehbar.

Rund die Hälfte der geplanten Investitionen flössen außerdem nicht zur Staubeseitigung in den Straßenbau, sondern kämen Eisenbahn und Binnenschiff zugute.

Auskunft erwartet die F.D.P. zum einen über Projekte im Programm, die die Aufnahmekriterien nicht oder nicht vollständig erfüllen, zum anderen über Projekte, die trotz Erfüllung der Kriterien nicht in das Programm aufgenommen wurden.

Die Regierung soll auch zur ungleichen regionalen Verteilung der Projekte Stellung nehmen. Ferner soll sie erklären, ob sie auch bei einer verzögerten Einführung der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkw an dem "Anti-Stau-Programm" festhält.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011005
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