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111/2000
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ZUR FINANZIERUNG VON UKRAINISCHEN AKW BERICHTEN (KLEINE ANFRAGE)

Berlin: (hib/SAM-um) Finanzierungszusagen für ukrainische Kraftwerke durch die Bundesregierung und die Liquidität der Ukraine stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der F.D.P.-Fraktion (14/3238).

Nach Angaben der Fraktion hat die ukrainische Regierung Ende März einen ersten konkreten Beschluss gefasst, den Reaktor in Tschernobyl vollständig abzuschalten, und dies sowohl gegenüber den sieben führenden Industrienationen (G 7) als auch gegenüber der Europäischen Union (EU) in Aussicht gestellt.

Zur Sicherung des Energiebedarfs der Ukraine sei in diesem Zusammenhang über die Finanzierung von zwei neuen Atomkraftwerken - K 2 und R 4 - gesprochen worden.

Teile der Bundesregierung, so die Liberalen, hätten jedoch die Ansicht vertreten, Deutschland solle sich im Rahmen der G 7 nicht an deren Finanzierung beteiligen, sondern der Ukraine durch massive Förderung von Gas- und Dampftechnologie Kraftwerken (GuD-Kraftwerke) eine nicht-nukleare Alternative bieten.

Die F.D.P. fragt, ob die Bundesregierung bereit ist, im Rahmen des G 7 Konsortiums gegebene Zusagen - auch für den Bau von K2 und R4 "in vollem Umfang" einzuhalten.

Darüber hinaus möchten die Abgeordneten wissen, in welcher Höhe die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und Euratom finanzielle Mittel für den Bau von K2 und R4 zugesagt haben.

Ferner soll die Bundesregierung erklären, ob sie den Bau von K2 und R4 durch Hermes-Bürgschaften absichern wird und ob sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Hermes-Bürgschaften für China gegenüber denen der Ukraine unterschiedlich ansieht.

Auch den Beitrag geplanter GuD-Kraftwerke zur Energieversorgung der Ukraine wollen die Liberalen in Erfahrung bringen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011105
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