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113/2000
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SKANDINAVISCHE LÄNDER AN SCHENGEN ANBINDEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/BOB-in) Dänemark, Finnland und Schweden sollen dem so genannten Schengener Durchführungsübereinkommen beitreten.

Zu einem entsprechenden Übereinkommen vom 19. Dezember 1996 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (14/3247) vorgelegt.

Schwerpunkt des Schengener Durchführungsübereinkommens vom Juli 1990 sind den Angaben zufolge die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen sowie die Regelung von Ausgleichsmaßnahmen, die gewährleisten sollen, dass der Wegfall von Kontrollen nicht mit Sicherheitseinbußen verbunden ist.

Das Durchführungsübereinkommen ist laut Regierung für die Erstunterzeichnerstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande sowie die Beitrittsstaaten Portugal und Spanien im März 1995 in Kraft gesetzt worden.

Mit ihrem Gesetzentwurf strebt die Regierung ferner an, ein Assoziierungs-Übereinkommen mit Island und Norwegen von Mai 1999, das beide Staaten an die Schengener Zusammenarbeit im EU-Rahmen anbinden soll, in nationales Recht umzusetzen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011301
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