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117/2000
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BUNDESREGIERUNG BETONT BEDEUTUNG DES ABM-VERTRAGES (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/BOB-aw) Nach Auffassung der Bundesregierung kommt dem im Jahre 1972 abgeschlossenen ABM(Anti-Ballistic Missiles)-Vertrag über die Begrenzung von Systemen zur Abwehr strategischer Raketen eine Schlüsselrolle zu.

Das seinerzeit zwischen den USA und der Sowjetunion beschlossene Abkommen behalte seine Bedeutung als Grundlage des strategischen Gleichgewichts von Offensiv- und Defensivwaffen nicht zuletzt in der Perspektive weiterer nuklearer Abrüstungsschritte, erklärt die Regierung mit Blick auf amerikanische Pläne zum Aufbau eines Nationalen Raketenabwehrsystems (NMD) in ihrem als Unterrichtung (14/3233) vorgelegten Jahresabrüstungsbericht 1999. Die Regierung spricht in diesem Zusammenhang von einer "problematischen Phase" für den nuklearen Abrüstungsprozess.

Eine "positive Perspektive" sei, dass sich Washington und Moskau eventuell auf eine für die Stationierung von NMD notwendige Anpassung des ABM-Vertrages einigten und dies mit weiteren, substanziellen Einschnitten in das strategische Nuklearpotenzial beider Seiten im Rahmen eines weiteren Vertrages zur Abrüstung strategischer Waffen (START III) verbinden würden.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, sind die Risiken der nuklearen Weiterverbreitung in globaler Hinsicht im vergangenen Jahr deutlicher zu Tage getreten.

Neue Testflüge von Raketen mittlerer Reichweite in Südasien und klare Hinweise, dass die nuklearen Waffenprogramme in Indien und Pakistan weiter verfolgt werden, seien dafür lediglich Anhaltspunkte.

Sorgen bereiteten außerdem nordkoreanische Pläne für einen bisher nur durch direkte Verhandlungen mit den USA aufgeschobenen erneuten Testflug einer Militärrakete großer Reichweite.

Diese Entwicklungen belasteten weiterhin das nukleare Nichtverbreitungsregime, dessen Fundament, der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV), derzeit auf einer Konferenz in New York zur erneuten Überprüfung anstehe.

Die Debatten über die Umsetzung des Vertrages, so die Regierung weiter, würden zusätzlich durch den insgesamt schleppenden Verlauf der Ratifikation des Atomteststoppvertrages, die noch nicht erfolgte Aufnahme von Verhandlungen über einen Produktionsstopp von nuklearem Spaltmaterial für Waffenzwecke sowie durch die nach wie vor zu beobachtende Stagnation der nuklearen Abrüstung beeinflusst.

Die Bundesregierung werde sich deshalb im laufenden Jahr mit "allen verfügbaren politischen und diplomatischen Mitteln" dafür engagieren, die Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträge zu stärken.

Zu erreichen sei deren weltweite Geltung, eine umfassende Implementierung sowie deren zuverlässige Verifikation.

Als Erfolg verzeichnet der Jahresabrüstungsbericht, dass es beim Gipfel der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im vergangenen Jahr in Istanbul gelungen sei, den Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.

Diese verfolge nunmehr das Ziel, destabilisierende Streitkräftekonzentrationen überall im Vertragsgebiet zu verhindern.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0011704
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