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125/2000
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BEFRISTETE ARBEITSVERHÄLTNISSE FORTFÜHREN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-as) Befristete Arbeitsverhältnisse sollen nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion auch über den 31. Dezember 2000 hinaus möglich sein.

Deshalb fordert die Fraktion von der Bundesregierung in einem Gesetzentwurf (14/3292), die Möglichkeit für befristete Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Januar 2001 auf unbegrenzte Zeit fortzuführen.

Bislang sei davon im Beschäftigungsförderungsgesetz auf begrenzte Zeit Gebrauch gemacht worden. Nach Angaben der CDU/CSU sollen so negative Beschäftigungseffekte und Beitragsausfälle bei den Trägern der Sozialversicherung vermieden werden.

Bisher hätten sich befristete Arbeitsverhältnisse als ein erfolgreiches arbeitsmarktpolitisches Instrument bewährt, indem sie eine Brückenfunktion zwischen Arbeitslosigkeit und fester Beschäftigung übernommen hätten.

Dies belegten auch die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie, der zufolge die Übergangsquote von befristeten in feste Arbeitsverhältnisse bei etwa 50 Prozent liege, so die CDU-Abgeordneten weiter.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012501
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