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125/2000
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PCB- UND PCT-HALTIGE GERÄTE GESONDERT ENTSORGEN (VERORDNUNG)

Berlin: (hib/SAM-um) Schwer abbaubare chlorierte aromatische Verbindungen, die auf Grund ihrer günstigen Elektroisolier- und Kühleigenschaften hauptsächlich als Transformatoröle und Hydraulikflüssigkeiten im Bergbau eingesetzt werden, sollen nicht mehr verwendet und künftig gesondert entsorgt werden.

Dies sieht eine von der Bundesregierung geplante Verordnung (14/3286) "über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle (PCB), polychlorierter Terphenyle (PTB) sowie halogenierter Monomethyl-diphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften" vor.

Nachdem der Bundesrat seine Änderungsvorschläge zu der Verordnung gemacht hat, wird sie dem Bundestag nun erneut vorgelegt.

Das unverzügliche Verwendungsverbot und die gesonderte Beseitigung wird damit begründet, dass sich die Stoffe aufgrund ihrer hohen Beständigkeit und Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreicherten und zu Gesundheits- und Umweltschäden führen könnten.

So sollen die in den menschlichen Organismus gelangten polychlorierten Biphenyle etwa Leberschäden, Hautkrankheiten und Schädigungen des Fötus im Mutterleib verursachen können.

Die Herstellung von PCB und PBT sei deshalb in Deutschland seit 1983 verboten. Mit der Verordnung solle nun eine EG-Richtlinie über die Beseitigung von PCB/PCT realisiert werden.

Deutschland habe sich verpflichtet, bis spätestens zum 1. Januar 2000 PCB und gebrauchte PCB ebenso zu beseitigen wie Erzeugnisse, die PCB enthalten.

Da ein Verbot über die Verwendung von Chemikalien bis 31. Dezember 1999 in Kraft getreten sei, könne man ab 1. Januar 2000 verlangen, die Erzeugnisse entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfall- sowie Chemikaliengesetzes zu entsorgen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0012508
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