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133/2000
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HERKUNFT VON RINDFLEISCH MIT DATEN ZURÜCKVERFOLGEN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/SAM-lw) Alle Marktbeteiligten mit Ausnahme von Verbrauchern müssen künftig bei der obligatorischen Rindfleischetikettierung Daten erheben, nutzen und verarbeiten, um die Herkunft von Rindfleisch zurückverfolgen zu können.

Dies geht aus dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (14/3369) der Bundesregierung hervor.

Damit soll eine veränderte EG-Verordnung zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen in nationales Recht umgesetzt werden.

Das obligatorische Etikettierungssystem für Rindfleischerzeugnisse soll ab dem 31. August 2000 in allen Mitgliedstaaten gelten.

Die Datenerhebung soll sich unter anderem auch nach der Viehverkehrsordnung, der Rinder- und Schafprämien-Verordnung sowie der Schlachttierkennzeichnung nach der Verordnung über Zuchtorganisationen richten.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0013303
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