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145/2000
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RADVERKEHR IN GESAMTES VERKEHRSSYSTEM INTEGRIEREN (UNTERRICHTUNG)

Berlin: (hib/RAB-vb) Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr zu einem Bestandteil des gesamten Verkehrssystems zu machen.

In einer Unterrichtung (14/3445) über Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs tritt sie zur Schaffung einer einheitlichen und durchgängigen Fahrrad-Infrastruktur für eine integrierte Stadt- und Verkehrsplanung ein, bei der der Radverkehr von vornherein berücksichtigt werde.

Durch die Förderung dieses Verkehrsmittels könnten nicht nur Umweltschäden vermieden, sondern auch Arbeitsplätze in der Fahrradbranche und im Servicebereich gesichert und geschaffen werden.

Den Angaben zufolge begünstigt die Regierung den Radverkehr, indem sie in Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur investiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen gestaltet und Forschungsprojekte fördert.

Konkret werde der Bau von Radwegen an Straßen, die sich in der Baulast des Bundes befinden, fortgesetzt.

Voraussichtlich werden laut Regierung im Jahr 2000 rund 15.000 km Fahrradwege an Bundesstraßen zur Verfügung stehen.

Außerdem fördere der Bund Investitionen, welche die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verbessern sollen.

Für diesen Bereich stünden 3,3 Milliarden DM bereit. Zu den "förderungsfähigen Ausbaumaßnahmen" zählt die Regierung den nachträglichen Bau von separaten Radwegen und die Neuaufteilung des Straßenraumes zugunsten der Zweiräder.

Um die Forschung voranzutreiben, werde im Rahmen eines Programms des Bundesverkehrsministeriums untersucht, wie Radwege, Radfernwege und EuroVelo-Routen in den Stadtverkehr integriert werden könnten.

Ferner würden zur Zeit, so gibt die Regierung bekannt, Grundlagen für eine integrierte Verkehrsplanung der Städte im Interesse des Potenzials des Fahrradverkehrs erörtert.

Ziel sei es, den Radverkehrsanteil in den Städten auf rund 20 Prozent anzuheben. In Erlangen und Münster habe dieses Verkehrsmittel bereits einen Anteil von 40 Prozent am Gesamtaufkommen.

Durch bessere Information sollen Anreize für die Nachahmung geschaffen werden. Die Bundesregierung erklärt, in diesem Zusammenhang komme auch auf die Städte und Gemeinden eine besondere Verantwortung zu.

Auf kommunaler Ebene werde das Rad finanziell aber sehr unterschiedlich gefördert. Die Förderung liegt den Angaben zufolge zwischen 1 und 31 DM pro Einwohner im Jahr.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014507
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