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149/2000
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GEBÜHRENABSCHLAG FÜR ANWÄLTE IN NEUEN LÄNDERN AUFHEBEN (ANTRAG)

Berlin: (hib/BOB-re) Ein Ende des zehnprozentigen Gebührenabschlages für Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern zum 1. Juli hat die F.D.P. gefordert.

In einem Antrag (14/3485) betont die Fraktion, nachdem seit Beginn dieses Jahres Rechtsanwältinnen und

Rechtsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet die sogenannte Postulationsfähigkeit vor allen Amts- und Landgerichten besäßen, sei es unverständlich, dass die Bundesregierung nicht auch die Gebühren in den neuen Ländern entsprechend anpasse.

Die Rechtsanwälte im Osten Deutschlands, so die Liberalen weiter, würden im Ergebnis sogar mit einem doppelten Gebührenabschlag bestraft.

Einerseits werde jede Gebühr um zehn Prozent reduziert, andererseits seien die Gegenstandswerte in den neuen Ländern ebenfalls geringer.

Selbst bei einer Streichung des Gebührenabschlages bestünde daher immer noch ein spürbar niedrigeres Einkommensniveau als in den alten Ländern.

Dabei seien die wesentlichen Sachkosten der Kanzleien in Ost und West auf gleichem Niveau. Die Bürger der neuen Bundesländer, so die Freien Demokraten weiter, blieben auch bei einer Aufhebung des Abschlages weiterhin durch die Regelungen der Prozesskostenhilfe vor zu starken Belastungen durch Verfahrenskosten geschützt.

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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0014902
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