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150/2000
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Innenausschuss

ANTRÄGE DER UNION UND DER F.D.P. ZUM GREENCARD-VERFAHREN ABGELEHNT

Berlin: (hib/WOL-in) Mit der Mehrheit aller anderen Fraktionen hat der Innenausschuss am Mittwochvormittag Anträge der CDU/CSU (14/3012) und der F.D.P. (14/3023) zum Greendcard-Verfahren abgelehnt.

Dem Antrag der Union, "keine überstürzte und konzeptionslose Durchbrechung des Anwerbestopps" zuzulassen, widersprachen alle übrigen Fraktionen.

Als "veraltete Position" aus dem nordrhein-westfälischen Wahlkampf wurde die Forderung der Union nach einem Gesamtkonzept bezeichnet, wobei Bündnis 90/Die Grünen die Position der SPD bekräftigten, der Unionsantrag sei keineswegs zustimmungsfähig.

Wenn man, so die Bündnisgrünen, weiterhin beraten, bedenken und abwarten wolle, dann müsse angesichts der zu befürchtenden Entwicklung nur noch darauf gewartet werden, wer als letzter das Licht ausmache.

Mit großer Flexibilität habe man sich beim Regierungsentwurf in vielen Punkten geeinigt. So seien fünf Jahre Aufenthalts- und Arbeitsrecht ebenso vereinbart worden wie die Zulässigkeit eines Arbeitsplatzwechsels für ausländische Arbeitskräfte und die Möglichkeit der Selbstständigkeit, da dies wiederum zu neuen Arbeitsplätzen führen könne.

Auch die F.D.P. wollte das Regierungsvorhaben nicht als überstürzte Durchbrechung des Anwerbestopps erkennen.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, darin sei man sich auch mit den Bündnisgrünen einig. Nach Ansicht der PDS zeigt sich durch die Zuwanderungsregelung gleichzeitig der Konflikt mit dem Asylrecht.

Kritik gebe es darüber hinaus auch wegen des Abzugs von qualifizierten Fachkräften aus den weniger reichen Nachbarstaaten und den Entwicklungsländern.

Zu kritisieren sei dies vor allem deshalb, weil die reicheren Industriestaaten unter Einsparung teuerer Ausbildungsplätze für IT-Fachkräfte diese nun aus den ärmeren Ländern abzögen.

Dem Antrag der F.D.P. bescheinigten beide Regierungsfraktionen einen rationalen und konstruktiven Ansatz.

Dennoch, so die SPD, müsse es sich die F.D.P. gefallen lassen, wenn man ihren Ansatz als utilitaristisch bezeichne - als philosophische Lehre, die im Nützlichen die Grundlage des sittlichen Verhaltens sieht und ideelle Werte nur anerkennt, sofern sie dem Einzelnen oder der Gemeinschaft nützen.

Die Verständigung auf Zuwanderungsbegrenzung setze eben nicht notwendigerweise die von der Union geforderte Änderung des Grundgesetzes im Bereich des Asylrechts voraus.

Die jetzt erzielte Quotenregelung sei der richtige Ansatz. Im Übrigen seien das Asylrecht und Einwanderungsregelungen scharf voneinander zu trennen.

Von der Union kam dazu der Einwand, der Bundesinnenminister sei da wesentlich weiter in seiner Einschätzung und näher am Standpunkt der Union.

"Wir wissen alle, dass zu viele kommen, die wir nicht brauchen, und zu wenige, die wir brauchen", hieß es.

Bei der Zuwanderungssteuerungsregelung dürfe es "kein Denkverbot" geben. Auch eine Grundgesetzänderung müsse deutlich in Betracht gezogen werden.

Rechtliche Regelungen ohne Grundgesetzänderungen seien nicht sinnvoll, weil dann lediglich die Zahl der illegalen Zuwanderer steigen würde. Die SPD betonte, Humanität lasse sich nicht quotieren und nicht begrenzen.

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Verantwortlich: Uta Martensen
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0015003
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